Landkreis Günzburg

Kreis Günzburg: Corona-Ampel am 28.10.2020 nun dunkelrot – 28 positive Tests in Alten- und Pflegeheim – Maskenpflicht in Grundschulen

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Günzburg mit Stand am 28.10.2020 bei deutlich über 100. Zahlreiche positive Corona-Tests im städtischen Alten- und Pflegeheim in Günzburg. Grundschüler müssen wieder Maske im Unterricht tragen. In Warteschlangen besteht Maskenpflicht

Der Landkreis Günzburg hat den Corona-Inzidenzwert von 100 auf 100.000 Einwohner überschritten und schaltet somit auf der bayerischen Corona-Ampel auf die Farbe „dunkelrot“. Der Inzidenzwert, der heute (gegen 14.30 Uhr) vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für den Landkreis Günzburg veröffentlicht wird, liegt bei 125,96 auf 100.000 Einwohner. Zugleich erlässt der Landkreis Günzburg heute eine Allgemeinverfügung, die das Tragen von Masken in Grundschulen und in Warteschlangen regelt. Diese Verfügung tritt ab morgen, Donnerstag, dem 29.10.2020 inkraft.

Es gilt damit die von der Staatsregierung neu eingeführte Stufe „dunkelrot“ der Bayerischen Corona-Ampel.

Weitrere Regeln treten in Kraft
Mit der neuen Ampel-Stufe „dunkelrot“ treten für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis weitere Regeln automatisch inkraft. Im Bereich der Gastronomie sieht die Änderung der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine längere Sperrstunde vor. Sie gilt nun schon von 21.00 Uhr (bisher 22.00 Uhr) bis 06.00 Uhr morgens. Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist im selben Zeitkorridor ebenfalls von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr untersagt.

Während der Sperrstunde ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken jedoch erlaubt.

Aber nicht nur die Sperrstunde ändert sich: Es gelten nun auch strengere Werte für Veranstaltungen wie beispielsweise Vereins- und Parteisitzungen sowie in Kulturstätten und Kinos. Dort sind – wie für Tagungen, Messen und Kongresse – nun maximal 50 Personen als Teilnehmer erlaubt, unabhängig vom eigenen Hygienekonzept. Auch bei Sportveranstaltungen wird die Zuschauerzahl auf 50 begrenzt.

Private Feiern dürfen weiterhin nur mit fünf Personen oder Angehörigen aus zwei Hausständen stattfinden.

Private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder ähnliche Veranstaltungen, ob zu Hause oder in der Gaststätte, sind weiterhin nur für fünf Personen oder Angehörigen von maximal zwei Hausständen möglich. Sollten die Inzidenzzahlen wieder unter den Wert von 100 fallen, gelten die obigen Regeln nach dem Wortlaut der Verordnung noch weitere sechs Tage vom Zeitpunkt der Unterschreitung an. Dieselbe Fortwirkung der Geltungsdauer ist auch für die Regelungen zu den Inzidenzgrenzwerten 50 und 35 festgelegt.

Das Überschreiten der 100er-Inzidenz wirkt sich jedoch (wie auch schon beim Überschreiten der 35er und 50er Inzidenz) nicht automatisch auf die Kindergärten oder Schulen aus.

Für Kindergärten gilt weiter das gesonderte Hygienekonzept des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales. Im Rahmen dieses Konzeptes, dass unabhängig vom Überschreiten der bayerischen Corona-Ampel ist, befand sich der Landkreis Günzburg mit Erreichen der Inzidenz von 35 in Stufe zwei.

Diese Stufe zwei wird im Landkreis Günzburg nun auch mit dem Überschreiten der 100er Inzidenz beibehalten.

Ziel des Landkreises bleibt es, Schulen und Kindergärten soweit wie möglich offen zu halten. Es obliegt dem Gesundheitsamt die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens in den Schulen und Kindergärten täglich neu zu bewerten und über etwaige Folgen zu entscheiden.

Der Landkreis erlässt neue Allgemeinverfügung für das Tragen von Masken an Allerheiligen und für Grundschüler

Mit dem heutigen Tage wird zudem eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen (Donnerstag) für den Landkreis Günzburg inkraft tritt. Diese regelt, dass Grundschüler in den Schulen wieder Maske tragen müssen – auch am Platz, auch im Klassenverbund. Der Landkreis will dafür Sorge tragen, dass die Schulen solange es möglich ist, für den Präsenzunterricht offenbleiben. Mit der Dynamik, die das Infektionsgeschehen auch im Landkreis Günzburg gewonnen hat, lässt sich derzeit eine gelockerte Maskenpflicht für Grundschüler nicht mehr vertreten. Der Landkreis bedauert dies sehr. „Es ist eine Entscheidung, die darauf beruht, dass wir inzwischen auch an vielen Schulen im Landkreis ein hohes Infektionsgeschehen sehen. Wir müssen die Zahlen in den Griff bekommen. Wir sind froh, dass sich die meisten Schülerinnen und Schüler ohnehin an die die Bitte gehalten haben, Maske zu tragen. Leider müssen wir die Freiwilligkeit, dies zu tun, zurücknehmen. Denn das Infektionsgeschehen gibt uns hier keinen Spielraum mehr“, sagt Landrat Hans Reichhart. „Ich bitte sie alle, lassen sie uns gemeinsam durch diese schwere Zeit gehen. Wenn wir zusammenhalten, können wir gemeinsam gut durchkommen. Wir müssen zusammenstehen und auf den Anderen Rücksicht nehmen. Lassen sie uns Gemeinschaft leben.“

Gemeinschaft heißt auch, dass man miteinander gedenkt. Das ist weiterhin möglich. Allerdings wird am Allerheiligen-Wochenende und an Allerseelen eine Maskenpflicht auf Friedhöfen im Landkreis verhängt. Dies gilt konkret für den Zeitraum vom 31. Oktober bis einschließlich 2. November 2020. Blasmusikkapellen können wegen des Mundschutzes entsprechend nicht auf dem Friedhof spielen; sie dürfen als Ausweichmöglichkeit jedoch angrenzende Plätze und Straßen nutzen, die sich hierfür eignen.

Nicht zuletzt gilt ab morgen, Donnerstag, eine ausdrückliche Maskenpflicht, wenn sich vor Gebäuden Warteschlangen bilden. Dies betrifft die Warteschlange beim Bäcker und Metzger ebenso, wie die vor dem Bekleidungsgeschäft oder der Arztpraxis.

Allein heute (Mittwoch, 14.00 Uhr) sind im Landkreis Günzburg 46 neue Fälle bekannt geworden. Damit sind 200 Menschen im Landkreis aktiv positiv. Insgesamt sind über 1.400 Menschen in Quarantäne.

Wie heute bereits auf der Pressekonferenz der Stadt Günzburg berichtet, ist auch das Heiliggeist-Spital in Günzburg vom Corona-Virus betroffen. Dort sind aktuell 28 Bewohnerinnen und Bewohner erkrankt. Auch vier Mitarbeiter der Einrichtung sind betroffen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg hatte gestern umgehend die Quarantäne für das Haus angeordnet.

In der vergangenen Woche war eine Bewohnerin des Alten-und Pflegeheims im Krankenhaus behandelt- und in diesem Zusammenhang routinemäßig auf das Virus getestet worden. Bei Bekanntwerden des positiven Test-Ergebnisses hatte das Landratsamt noch am Wochenende für Mitarbeiter und Bewohner der Einrichtung eine Sammeltestung verfügt. Gestern nun wurden die Ergebnisse dem Gesundheitsamt übermittelt.

Die Stadt Günzburg als Trägerin des Alten- und Pflegeheims und das Gesundheitsamt des Landkreises haben intensiv das weitere Vorgehen besprochen. „In engster Kooperation von Landratsamt, Gesundheitsamt und Stadt werden wir alles Denkbare unternehmen, um die Bewohner zu schützen und die aktuelle Lage zu meistern“, sind sich Landrat Hans Reichhart und Oberbürgermeister Gerhard Jauernig einig.

Fünf positiv getestete Bewohner mit Vorerkrankungen wurden stationär im Kreiskrankenhaus aufgenommen. Die rund 60 negativ auf das Corona-Virus getesteten Menschen werden einzeln versorgt. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Alten-und Pflegeheims werden alle regelmäßig auf das Virus getestet. Die Versorgung und Betreuung der Bewohner ist gewährleistet.

 

 

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