Landkreis Dillingen a. d. DonauRegionalnachrichten

Kreis Dillingen: Anzahl der Wildunfälle steigt an

Es kommt wieder vermehrt zu Wildunfällen. Alleine in der Nacht auf den 16.08.2019 kam es zu vier Wildunfällen im Kreis Dillingen. Hierbei entstanden Sachschäden von insgesamt etwa 2700 Euro.

Rehkitz gegen Pkw
Auf der Staatsstraße 2028 bei Villenbach prallte ein Rehkitz in ein vorbeifahrendes Auto und verendete durch den Anstoß. Am Pkw entstand ein Sachschaden von ca. 150 Euro.

Über Wildschwein gefahren
Zwischen Gundelfingen und Offingen kam es auf der Kreisstraße DLG 17 zu einem Wildunfall, nachdem ein BMW über ein bereits auf der Fahrbahn liegendes Wildschwein fuhr. Hierbei entstand ein Sachschaden von rund 750 Euro.

Reh von Pkw erfasst
Auf der Kreisstraße DLG 23 zwischen Pfaffenhofen und Blindheim querten plötzlich zwei Rehe die Fahrbahn, eines davon wurde von einem Ford erfasst. Trotz des Zusammenstoßes konnte es aufstehen und davonlaufen. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von ca. 800 Euro. Auch auf der Kreisstraße DLG 6 kam es am 15.08.2019 gegen 20.45 zu einem Zusammenstoß zwischen einem Reh und einem Opel. Das Tier verendete noch an der Unfallstelle, am Pkw entstand ein Sachschaden von geschätzten 1000 Euro.

Hinweis:
In den letzten Wochen stieg die Anzahl der Wildunfälle im Landkreis Dillingen wieder deutlich an. Viele Wildtiere befinden sich grade in den Abend- und Nachtstunden auf Futtersuche und wagen sich im Schutz der Dunkelheit aus Waldgebieten um auf den abgeernteten Feldern nach Futter zu suchen.

Daher sollte besonders auf Landstraßen, die an bewaldeten Gebieten vorbeiführen darauf geachtet werden, dass jederzeit Wildtiere auf die Fahrbahn springen können. Hierbei sollte die Geschwindigkeit gedrosselt werden, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu erkennen. Bei Auftreten von Wildtieren am Fahrbahnrand sollte das Fernlicht ausgeschaltet werden.

Sollte es dennoch zu einem Wildunfall kommen, sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, diesen zu melden und die Unfallstelle bei Bedarf abzusichern, falls das Tier nicht selbstständig von der Fahrbahn entfernt werden kann.

 

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