Senden: Finder eines Handys nötigt Besitzerin zur Zahlung von Finderlohn
Am Abend des 31.08.2019 wurde eine Streife der Polizeiinspektion Weißenhorn, im Rahmen eines Einsatzes, durch eine 21-Jährige im Bereich der Hauptstraße angesprochen und um Hilfe gebeten.
Die 21-Jährige gab an, gegen 18.20 Uhr ihr Handy verloren zu haben. Anschließend habe sie auf ihrem Handy angerufen, an dem sich der 70-jährige Finder meldete. Dieser gab an, das Handy zu haben und der Geschädigten nur gegen Barzahlung von 10 Euro zurückzugeben. Der Finder beorderte die 21-Jährige in eine Seitenstraße, um die Übergabe durchzuführen. Diese wurde durch eine Polizeistreife beobachtet. Nach der Übergabe konnte der 70-Jährige durch die Polizei gestellt werden. Das Handy wurde an die Geschädigte übergeben. Eine Sicherstellung des übergebenen Geldes erfolgte. Der 70-Jährige verzichtete anschließend auf einen Finderlohn.