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Lindau/Niederstaufen: Einige Feststellungen bei Kontrollen der Grenzpolizei

Erfolgreich in den klassischen Bereichen der Schleierfahndung verlief eine Grenzkontrolle der Grenzpolizei Lindau am 12.09.2019.
Verstärkt durch Beamte der Bereitschaftspolizei aus München wurde am Donnerstag in den Nachmittagsstunden der Reiseverkehr stichprobenartig überprüft. Sowohl in Lindau als auch in Niederstaufen konnten dabei in den typischen Deliktsbereichen der Fahndung Verstöße festgestellt werden.

Am ehemaligen Grenzübergang Niederstaufen wurde zunächst ein 53-jähriger Pkw-Fahrer wegen Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht. Der Fahrer händigte den Beamten seinen deutschen Führerschein aus, dessen eingetragene Fahrerlaubnisklassen auf eine Lkw-Berechtigung erweitert wurden. Eine genauere Inaugenscheinnahme führte aber zu dem Ergebnis, dass diese Eintragungen nicht von amtlicher Seite vorgenommen wurden. Neben einem Strafverfahren war die sofortige Sicherstellung des Führerscheines die erste Folge dieser Verfälschung. Wenig später wurde ebenfalls in Niederstaufen ein 42-Jähriger kontrolliert. Schon bei der Anhaltung konnten die Fahnder in der Mittelkonsole des Audis ein über 20 cm großes Einhandmesser sichten. Das zugriffsbereite Führen einer solchen grundsätzlich erwerbsfreien Waffe ist jedoch nur in begründeten und überprüfbaren Fällen zulässig. Da der Betroffene keine plausible Erklärung hierzu vorbringen konnte, wurde das Messer sichergestellt. Ihn erwartet jetzt ein Bußgeld des Landratsamtes Lindau.

Zeitgleich wurden die eingesetzten Beamten der Grenzpolizei und der Münchner Kollegen auch in Lindau/Zech fündig. Bei einer 21-jährigen Frau konnte bei der Durchsuchung ihrer mitgeführten Einkaufstüte Marihuana sichergestellt werden. Unter dem Einfluss von Cannabis stand wenig später ein 28-jähriger Pkw-Fahrer. Dies wurde durch einen vor Ort durchgeführten Fahrtauglichkeitstest nachgewiesen. So konnte der Mann seine Fahrt nicht mehr fortsetzen. Zudem erwartet ihm nach Auswertung der genommenen Blutprobe ein Bußgeldverfahren mit einem Bußgeld im hohen dreistelligen Bereich. Ein Fahrverbot wird innerhalb der nächsten Monate ebenfalls anzutreten sein. Schließlich wurde bei der Durchsuchung des Kofferraums eines 54-Jährigen aus Vorarlberg nochmals ein Waffendelikt entdeckt. In seinem Mercedes konnten die Grenzpolizisten eine verbotene Präzisionsschleuder mit dazugehörigen Metallkugeln auffinden. Eine solche Schleuder hat in ihrer Durchschlagskraft eine extrem hohe Energie, so dass auch schon der Besitz einer solchen Waffe ein Strafverfahren nach sich zieht. Die verständigte Staatsanwaltschaft ordnete demzufolge auch eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich an. Nach Anzeigenaufnahme musste der Mann ohne seine Schleuder die Fahrt fortsetzen.

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