Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Neu-Ulm: Betrunkener Jugendlicher fällt ins Gleisbett und dreht bei der Polizei durch

Gegen 16.00 Uhr, am 20.09.2019, wurde der Polizei eine hilflose Person mitgeteilt, die scheinbar alkoholisiert ins Gleisbett am Neu-Ulm Bahnhof gefallen war.
Aufgrund der hohen Einsatzlage im Bereich der Polizeiinspektion Neu-Ulm musste eine Unterstützungsstreife der Polizeiinspektion Weißenhorn, welche sich bereits wegen eines anderen Unterstützungseinsatzes in Neu-Ulm befand, den Einsatz übernehmen. Bis zum Eintreffen der Streife konnte die Person bereits aus dem Gleisbett gerettet werden. Zu einer Störung des Bahnverkehrs kam es hierbei nicht. Die Person wurde augenscheinlich nicht verletzt.

Bei der hilflosen Person handelte es sich um einen 15-jährigen Augsburger, dieser war mit über 1,5 Promille deutlich alkoholisiert und wurde zur weiteren Abklärung und Verständigung eines Erziehungsberechtigen zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht. Bis dahin verhielt sich der 15-Jährige mehr oder weniger kooperativ. Während dieser im Schleusenbereich wartete, begann dieser scheinbar völlig grundlose seine Fassung zu verlieren, schrie laut herum, beleidigt die Beamten auf der Wache und versuchte auch einem Beamten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Um einen weiteren Angriff zu verhindern, wurde der 15-Jährige mittels unmittelbaren Zwanges zu Boden gebracht, dort fixiert und musste gefesselt werden. Hierbei leistet dieser massiven Widerstand, indem er sich mit aller körperlicher Gewalt gegen die Fixierung und Fesselung sperrte. Seinen Unmut gab er mit unzähligen Beleidigungen in Richtung der Beamten kund und ließ sich überhaupt nicht mehr beruhigen. Damit nicht genug, versuchte dieser auch noch durchgehend die Beamten anzuspucken, was ihm jedoch nicht gelang. Nach Rücksprache mit der zuständigen Jour-Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme zur Feststellung des Blutalkoholgehalts angeordnet. Letztendlich musste der 15-Jährige einer psychiatrischen Einrichtung für Jugendliche zugeführt werden. Diesen erwarten nun Strafanzeigen wegen Tätlichen Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und Beleidigung.

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