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Zwei Verletzte bei Unfall in Heroldstatt

Drei Leichtverletzte und rund 12.000 Euro Schaden forderte am Donnerstag, den 03.09.2020 ein Verkehrsunfall in Heroldstatt.
Gegen 17.00 Uhr wollte ein 43-Jähriger mit einem Renault von der Ulmer Straße in Richtung Laichingen abbiegen. Dabei missachtete er die Vorfahrt eines VW-Fahrers, der auf der Landesstraße in Richtung Münsingen unterwegs war. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Der 81-Jährige, seine 74-jährige Beifahrerin und der Renault-Fahrer erlitten leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte sie in Krankenhäuser, die sie nach kurzer Behandlung wieder verlassen konnten. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Bis zur Bergung der Fahrzeuge hatte die Feuerwehr die Fahrbahn komplett gesperrt. Der Verkehr wurde örtlich umgeleitet.

Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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