Landkreis und Stadt Augsburg

Augsburg: 17-Jähriger nach tödlichem Schlag zu Gefängnisstrafe verurteilt

Nach dem tödlichen Schlag am 06.12.2019, gegen 22.40 Uhr, durch den ein 49-Jähriger tödlich verletzt wurde, hat das Landgericht Augsburg heute, am 06.11.2020, ein Urteil gefällt.
Der 17-Jährige Hauptangeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig. Damit hatte die Verteidigung, welche eine Bewährungsstrafe für Angemessen hielt, keinen Erfolg. Die Staatsanwaltschaft forderte eine 6-jährige Haftstrafe. Mit dem Urteil blieb das Gericht damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die beiden anderen Tatverdächtigen wurden zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, und einer Jugendstrafe auf Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt. Auch diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Was war geschehen?
Zwei befreundete Ehepaare liefen nach dem Besuch des Augsburger Christkindlesmarktes am 06.12.2019 in Richtung Königsplatz, wo sie dann auf eine siebenköpfige Gruppe junger Männer trafen und mit diesen zunächst verbal in Streit gerieten. Ein Mann aus dieser Gruppe schlug den 49-Jährigen gegen den Kopf, woraufhin dieser stürzte und zu Boden ging. Auch der 50-jährige Begleiter des 49-Jährigen wurde von mindestens einem aus der Tätergruppe geschlagen und dabei massiv im Gesicht verletzt. Die beiden Ehefrauen wurden ersten Erkenntnissen zufolge nicht angegangen und blieben unverletzt. Anschließend flüchtete die Tätergruppe in Richtung Bahnhofstraße.

Reanimationsmaßnahmen ohne Erfolg
Die hinzugerufenen Polizeibeamten leisteten dem am Boden liegenden Opfer bis zum Eintreffen des Notarztes sofort erste Hilfe. Trotz umgehender Reanimationsmaßnahmen verstarb der 49-Jährige gegen 23.30 Uhr noch vor Ort im Rettungswagen. Bei dem Opfer handelte es sich Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr Augsburg.

Anklage gegen drei Beteiligte und Einstellungen gegen vier Beschuldigte erhoben
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen zwei zur Tatzeit Jugendliche und einen Heranwachsenden Anklage zum Landgericht Augsburg -Jugendkammer- erhoben. Allen drei Angeschuldigten wird gefährliche Körperverletzung, dem 17-jährigen Angeschuldigten darüber hinaus Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Videoauswertung half bei der Aufklärung (wir berichteten)
Am 06.12.2019 waren die in diesem Verfahren Beschuldigten als siebenköpfigen Gruppe in der Innenstadt unterwegs. Der 17-jährige Angeschuldigte ist dringend verdächtig, am späten Abend am Königsplatz dem 49-jährigen Geschädigten, nach einem Wortwechsel mit einem Freund aus der Gruppe, der in einer Schubserei endete, unvermittelt einen so gezielten und wuchtigen Faustschlag versetzt zu haben, dass dieser an Ort und Stelle an einer massiven Einblutung ins Gehirn verstarb.

Allen drei Angeschuldigten wurde vorgeworfen, nach einer unmittelbar nach diesem Geschehen folgenden Schubserei zwischen dem 50-jährigen Begleiter des Getöteten und einem weiteren 19-jährigen Heranwachsenden aus der Gruppe, den Geschädigten derart geschlagen und getreten zu haben, dass dieser unter anderem einen Jochbeinbruch erlitt.

Bei einem weiteren, an dieser zweiten körperlichen Auseinandersetzungen beteiligten 19-jährigen Heranwachsenden wurde von einer Anklageerhebung abgesehen, nachdem ihm eine Beteiligung an der Körperverletzung mit Todesfolge nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte, ihm nur eine einfache vorsätzliche Körperverletzung bzw. Nötigung zur Last liegt und es im Hinblick auf den Vollzug von knapp 3-monatiger Untersuchungshaft und dem erklärten Verzicht auf Entschädigung hierfür, keiner weiteren erzieherischen Einwirkung nach dem Jugendgerichtsgesetz bedarf.

Gegen die weiteren drei Gruppenmitglieder, die nicht aktiv an den Tatgeschehen teilgenommen haben, wurde das Verfahren eingestellt, da ihnen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass, wie für eine psychische Beihilfe erforderlich, innerhalb der Gruppe bzw. unter einzelnen Gruppenmitgliedern eine Vereinbarung bzw. eine derartige enge Verbundenheit bestand, die dazu führt, dass auch massive Gewalttätigkeiten von den Gruppenmitgliedern von Anfang an unterstützt, gebilligt und mitgetragen werden.

Der 17-Jährige befand sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die weiteren Gruppenmitglieder wurden bereits im März 2020 aufgehoben.

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