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Neu-Ulm: Der Plan ging nicht auf – Zwei Freunde haben nun ein Problem

Dem Einen sollte es aus der Patsche helfen, der Anderen wollte einen Freundschaftsdienst erweisen. Beide Freunde haben nun ein Problem.
Auf Grund eines Geschwindigkeitsverstoßes, begangen mit einem Firmenwagen, wurde die Polizeiinspektion Neu-Ulm mit der Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers bei der betreffenden Firma beauftragt. Durch den ermittelnden Beamten konnte eindeutig ein 32-jähriger Firmenangehöriger als Fahrzeugführer identifiziert werden. Diesem wurde jedoch bereits im Jahre 2012 die Fahrerlaubnis entzogen. Deshalb war gegen ihn neben dem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren auf Grund des Geschwindigkeitsverstoßes auch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einzuleiten.

Bereits bevor die Polizeiinspektion Neu-Ulm mit der Fahrerermittlung beauftrag war, wurde durch die Bußgeldstelle der Firma ein Zeugenfragebogen zugesandt. In diesen Fragebogen trug der ermittelte Fahrer des Pkw die Personalien eines ihm sehr ähnlich aussehenden Freundes als verantwortlichen Fahrzeugführer ein. Er wollte offensichtlich damit die Einleitung eines Strafverfahrens gegen ihn selbst wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhindern.

Somit wurden auch die Ermittlungen hinsichtlich einer falschen Verdächtigung aufgenommen. Der 36-jährige Freund war in den Plan eingeweiht und erklärte sich damit auch einverstanden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung. Weiter wurden die Ermittlungen hinsichtlich des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis durch verantwortliche der betreffenden Firma aufgenommen.


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