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Corona: Maifeiern und Maibaumstellen muss dieses Jahr ausfallen

Wegen der Ausgangsbeschränkung müssen die traditionellen Maibaumfeiern entfallen. Auch das private Maibaumstellen ist somit untersagt. Dies berichtet das Landratsamt Dillingen.
Die traditionellen Maibaumfeiern müssen in diesem Jahr wegen der weiterhin gültigen Ausgangsbeschränkungen entfallen. Grundlage dafür ist die am 16.04.2020 von der Bayerischen Staatsregierung bekannt gemachte „Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“.

Dadurch wurden die bereits zuvor bestehenden Beschränkungen grundsätzlich mit verlängert und treten frühestens mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft. Dies bedeutet, dass sowohl Veranstaltungen als auch Versammlungen weiter untersagt sind und das Verlassen der eigenen Wohnung nach wie vor nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich ist. Aus den vorgenannten Gründen sind deshalb sowohl die Maifeiern als auch das Aufstellen von Maibäumen durch Privatpersonen oder Vereine in diesem Jahr leider nicht möglich.

Diese Information stammt vom Landratsamt Dillingen, Wir werden noch klären, wie es in anderen Regionen explizit gehandhabt wird. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass dies in Bayern und Baden-Württemberg gilt.

Bitte beachten sie unteren weiteren Bericht hierzu:
Maifeiern und Maibaumstellen zu Corona-Zeiten – in Bayern untersagt

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