Günzburg: Verkehrsunfall nach „Rechts vor Links Verstoß“
Vor kurzem wurde, in Günzburg, in diesem Bereich die Vorfahrtsregelung geändert, nun krachte es dort.
Am 08.05.2015 ereignete sich um 15:45 Uhr im Kreuzungsbereich Rebaystraße und „Am mittleren Stadtbach“ in Günzburg ein Verkehrsunfall, als eine 18-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw Hyundai beim Befahren der Straße „Am Mittleren Stadtbach“ eine von rechts auf der Rebaystraße herannahende 64-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw Ford übersah, woraufhin es zum Zusammenstoß kam. Verletzt wurde bei dem Zusammenstoß niemand, an beiden Fahrzeugen entstand jedoch Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 1500 Euro. Der Pkw Ford war nach dem Zusammenstoß zudem nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Da an dieser Kreuzung die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ gilt, wird gegen die Fahranfängerin Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.