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DGB: Zwei Drittel der Erwerbslosen in Hartz-IV-System abgerutscht

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt auf eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung, damit nach dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr so viele Arbeitnehmer „ins Hartz-IV-System durchgereicht“ werden.
Nur noch jeder dritte Erwerbslose werde von der Arbeitslosenversicherung betreut, „während sich zwei Drittel der Erwerbslosen im Hartz-IV-System befinden“, heißt es in einem Sechs-Punkte-Plan des geschäftsführenden Bundesvorstandes, über den die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Montagsausgabe) berichtet. Von den knapp 6,2 Millionen Hartz-IV-Empfängern in Deutschland sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) etwa 4,4 Millionen erwerbsfähig.

Diese Menschen sind aber nicht alle arbeitslos. Manche erhalten Arbeitslosengeld II ergänzend zu ihrem Einkommen. Der DGB fordert nun, die Arbeitslosenversicherung müsse wieder das Sicherungssystem werden, welches das Risiko der Erwerbslosigkeit im Regelfall absichert.

Dazu müssten die Zugänge zum Arbeitslosengeld erleichtert werden. Ältere ab 50 Jahren sollten nach den Vorstellungen des Gewerkschaftsbundes bis zu sechs Monate länger Arbeitslosengeld bekommen, „falls eine Integration in den Arbeitsmarkt trotz verbesserter Förderung nicht früher gelingt“. Zudem dürfe die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme die restliche Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld nicht verkürzen.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte darüber hinaus, Langzeitarbeitslosen müsse eine echte Perspektive eröffnet werden. „Dazu benötigen wir mehr und bessere Weiterbildungsmaßnahmen sowie öffentlich geförderte Arbeitsplätze für diejenigen, die heute nahezu chancenlos sind“, sagte Buntenbach der Zeitung. Sie forderte zudem ein verbessertes Wohngeld und ein höheres, einkommensabhängiges Kindergeld, um so Erwerbstätige aus dem Hartz-IV-System herauszuholen.

Zudem müssten die Hartz-IV-Regelsätze deutlich erhöht und in ihrer Struktur verändert werden, um Armut und Ausgrenzung zu überwinden. In seinem Sechs-Punkte-Plan drängt der DGB außerdem auf neue Regeln für Jobangebote. „Zukünftig sollen – einheitlich sowohl in der Arbeitslosenversicherung als auch im Hartz-IV-System – nur solche Stellenangebote als zumutbar gelten, die sozialversicherungspflichtig sind und tariflich entlohnt werden. Kommt kein Tarifvertrag zur Anwendung, sind die ortsüblichen Löhne maßgeblich.“ (dts Nachrichtenagentur)

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