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Bayern: Ab 18. Januar FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel

Es ist ein Ansturm auf die Apotheken zur erwarten, denn ab dem 18.01.2021, dem kommenden Montag, muss in Bayern im ÖPNV und im Einzelhandel eines FFP2-Maske getragen werden!
Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.

Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sieht in der Verwendung von FFP2-Masken an Orten, wo Menschen außerhalb der Familie näher zusammenkommen, eine Verringerung des Corona-Infektionsrisikos. Auch die Chance für die perspektivische Wiederöffnung von Wirtschaftsbranchen wie zum Beispiel des Handels nach dem jetzigen Lockdown statt einer weiteren wochenlangen Verlängerung sei mit FFP2-Masken möglich. Aiwanger hatte den Einsatz von FFP2-Masken anstatt der Schließung von Läden schon vor dem aktuellen Lockdown in die Debatte gebracht, was auf Bundesebene aber kein Gehör fand. Nachdem der Bayerische Ministerrat am Dienstag ein FFP2-Gebot für Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und Einkaufen in Bayern beschlossen hatte, erklärte Aiwanger:

„Das Tragen von FFP2-Masken reduziert die Ansteckungsgefahr auf ein Minimum. Niemand käme beispielsweise auf die Idee, einen Corona-Rachenabstrich mit einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung vorzunehmen. Bei Verwendung hochwertiger FFP2/FFP3-Masken geht man davon aus, dass selbst in dieser gefährlichen Situation der Maskenträger ausreichend geschützt ist. Perspektivisch ist dies also auch eine Chance für die Wiederöffnung des Einzelhandels nach dem Lockdown. Wirkungsvolle Maßnahmen zum Infektionsschutz sind besser als ein Lockdown, der zu lange dauert und die Wirtschaft weiter beschädigt. Wir brauchen in erster Linie wirkungsvolle Maßnahmen, nicht nur harte Maßnahmen, wie von Frau Merkel zuletzt angekündigt. Ich hoffe, dass die Bundespolitik diesen heutigen Beschluss zu FFP2-Masken aus Bayern zur Kenntnis nimmt.“

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