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Bayern: Von der „15-km-Regel“ betroffene Landkreise und kreisfreie Städte am 12.01.2021

Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.
Dafür maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI).

Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Betroffene Kreisverwaltungsbehörden können die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.

Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.

Die Einhaltung der neuen Schutzregeln ist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sehr wichtig. Daher wird es konsequente Polizeikontrollen geben.

Das Innenministerium informiert jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden.

Betroffene Landkreise und kreisfreie Städte

Stand: 12.01.2020, 09,00 Uhr.

„15-km-Regel“ für touristische Tagesausflüge:

  • Stadt Coburg
  • Landkreis Berchtesgadener Land
  • Landkreis Kulmbach
  • Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
  • Landkreis Passau
  • Landkreis Deggendorf
  • Stadt Passau
  • Landkreis Coburg
  • Landkreis Bayreuth
  • Landkreis Rottal-Inn
  • Landkreis Regen
  • Stadt Landshut
  • Landkreis Roth
  • Stadt Ansbach
  • Landkreis Donau-Ries     
  • Landkreis Tirschenreuth
  • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
  • Landkreis Kronach
  • Landkreis Cham
  • Stadt Fürth
  • Landkreis Miesbach
  • Stadt Hof
  • Landkreis Lichtenfels
  • Landkreis Landkreis Ebersberg
  • Stadt Rosenheim
  • Stadt Weiden / Oberpfalz
  • Landkreis Landkreis Haßberge
  • Stadt Ingolstadt
  • Landkreis Freyung-Grafenau
  • Landkreis Dingolfing-Landau

Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden:

  • Landkreis Passau
  • Landkreis Freyung-Grafenau
  • Landkreis Regen
  • Landkreis Deggendorf
  • Landkreis Berchtesgadener Land

Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich bei geplanten Tagesausflügen auf den Internetseiten der jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte.

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