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Langenau: Jugendliche flüchtet nach Unfall bei Spritztour

Am Donnerstag, 17.03.2022 machte eine 15-Jährige eine Spritztour ohne Führerschein durch Langenau, was nicht ohne Folgen blieb.
Um 17.00 Uhr fuhr eine 15-Jährige mit zwei Bekannten in einem BMW durch Langenau. Sie hatte dafür weder die erforderliche Fahrerlaubnis noch war es ihr Auto. Den BMW hatte sie für eine Spritztour ausgeliehen bekommen, so die ersten Erkenntnisse der Polizei. Im Kreisverkehr bei der Nordumfahrung und Öllinger Straße fuhr sie dann in den BMW eines 18-Jährigen hinein. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, flüchtete sie nach Rammingen. Dort fand die Polizei das Fahrzeug auf dem Parkplatz einer Firma. Wie sich herausstellte, waren die Kennzeichen am Auto als gestohlen gemeldet und das Fahrzeug zuvor entstempelt worden. Die Polizei sicherte umgehend Beweise und ermittelte die Fahrerin wenig später. Die Beamten übergaben die Jugendliche ihrer Mutter. Die Polizei schätzt den Schaden an beiden Autos auf etwa 8.000 Euro. Auf die Jugendliche kommen mehrere Anzeigen zu. Personen, die Hinweise zur Tat geben können werden gebeten, sich bei der Polizei Ulm unter Tel. 0731/1880 zu melden.

Die Polizei mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

Hinweis der Polizei: Rund um die Uhr kontrolliert die Polizei auf den Straßen, zur Sicherheit aller. Dazu gehört auch zu prüfen, ob jemand einen Führerschein besitzt, wenn er oder sie Auto fährt. Denn Auto-Fahren ist grundsätzlich gefährlich. Das belegt die hohe Zahl der Verkehrsunfälle, die sich jeden Tag ereignen. Deshalb müssen diejenigen, die ein Auto fahren wollen, das gefahrlose Fahren lernen. Als Nachweis erhalten sie einen Führerschein. Auf diese Weise sollen die Unfallzahlen gesenkt werden. Wer sich später als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dem kann der Führerschein auch wieder abgenommen werden. Zur Sicherheit aller.

Wer sich als Zeuge zur Verfügung stellt, handelt richtig und verantwortungsvoll, bekräftigt die Polizei und verweist auf ihre Aktion „Tu was“. Mit dieser Aktion ermutigt die Polizei Zeugen, sich zu melden, und gibt dazu wichtige Tipps. Mehr Informationen gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.aktion-tu-was.de.

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