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Ulm: Frontalkollision im Gegenverkehr verursacht – Führerschein gefälscht

Einen Leichtverletzten und rund 12.000 Euro Schaden forderte am Sonntag, den 06.12.2020 ein Verkehrsunfall in Ulm.
Gegen 20.30 Uhr fuhr ein 30-Jähriger von der Sedanstraße in Richtung Haßlerstraße und wollte im Einmündungsbereich mit seinem Nissan nach links in die Elisabethenstraße abbiegen. Dabei missachtete er den Vorrang eines entgegenkommenden BMW-Fahrers. Es kam zum Frontalzusammenstoß bei dem der BMW-Lenker leicht verletzt wurde. Der Rettungsdienst behandelte den 36-Jährigen an der Unfallstelle.

Die Polizei stellte im Rahmen der Unfallaufnahme fest, dass der Nissan-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bei dem von ihm vorgezeigten Führerschein dürfte es sich um eine Totalfälschung handeln, weshalb der Mann jetzt mit mehreren Anzeigen rechnen muss. Der Sachschaden an den Autos beträgt etwa 12.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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