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Ulm: Junge Autofahrerin übersieht Straßenbahn

Die Vorfahrt missachtete eine 18-jährige Autofahrerin am Dienstag, den 15.02.2022 in Ulm. Dies führte zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und der Straßenbahn.
Gegen 13.45 Uhr fuhr die Fahrerin des Suzuki in der Straße „Unterer Kuhberg“ in Richtung Römerstraße. Beim Einbiegen in die Römerstraße übersah sie die vorfahrtsberechtigte Straßenbahn. Mit der stieß sie zusammen. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden von etwa 15.000 Euro. Verletzte gab es bei dem Unfall nicht.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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