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Leipheim/A8: Mehrere Beanstandungen bei Lkw-Kontrollen

Die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Neu-Ulm führte mehrere Lkw-Kontrolle an der Autobahn 8 bei Leipheim durch.

Mehrere Verstöße bei Kontrolle festgestellt
Am 04.12.2021, gegen 21.30 Uhr, kontrollierten Beamte des Schwerverkehrstrupps der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf der Auto 8 einen Sattelzug, der in Richtung München unterwegs war. Der 35-jährige rumänischer Fahrer, der auch gleichzeitig Unternehmer war, hatte den vorgeschriebenen Unternehmerdownload am digitalen Kontrollgerät nicht fristgerecht durchgeführt. Außerdem wurden während der vorgesehenen Ruhezeit Rangier- und Ladetätigkeiten durchgeführt. Für die beiden Verstöße musste der Mann eine Sicherheitsleistung in Höhe von fast 900 Euro bezahlen. Ihn erwarten nun zwei Bußgeldanzeigen.

Deutlich überladen
Am 03.12.2021 fiel Beamten des Schwerverkehrstrupp der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf der BAB A 8 ein Kleintransporter mit Anhänger auf, der scheinbar überladen war. Bei der Kontrolle des Gespannes stellten die Beamten fest, dass sie ihr Spürsinn nicht getäuscht hatte. Am Zugfahrzeug war die zulässige Achslast um 58 % und das zulässige Gesamtgewicht um 45 % überladen. Der 24-jährige Fahrer musste das Gespann stehen lassen. Ihn erwartet nun eine Anzeige mit einem empfindlichen Bußgeld.

Trotz Fahrverbotes mit mangelhaftem Hänger unterwegs
Ebenfalls am 03.12.2021 kontrollierten Beamte die Beamten an gleicher Örtlichkeit ein Fahrzeug mit Anhänger mit bosnischer Zulassung. Der 29-jährige Fahrer gab an, dass er keinen Führerschein dabei habe, weil er diesen nach einem Fahrverbot in Bosnien habe abgeben müssen. Da er einen Wohnsitz in Bosnien hat, war ihm auch das Führen von Fahrzeugen in Deutschland somit nicht erlaubt. Bei der weiteren Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass das Zugfahrzeug um fast 20 Prozent überladen war. Zudem waren am Anhänger diverse Mängel vorhanden. So war die Auflaufbremse defekt, der Kugelkopf ausgeschlagen und Schweißarbeiten an der Deichsel feststellbar. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Mann musste für das zu erwartende Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein, sowie der anderen Mängel eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrages bezahlen.

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