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Laupheim: Kurze Unachtsamkeit führt zu Unfall

Hohen Schaden verursachte ein 28-Jähriger bei einem Verkehrsunfall am gestrigen Sonntag, den 20.01.2019, in Laupheim.
Gegen 19.30 Uhr stand ein 28-Jähriger mit seinem Seat in der Kapellenstraße am Straßenrad. Er fuhr los und wendete sein Fahrzeug in stadteinwärtige Richtung. In der Kapellenstraße fuhr ein 19-jähriger Audi-Fahrer in Richtung Ulmer Straße. Er hatte Vorrang. Der Seat-Fahrer übersah den Audi. Die beiden Fahrzeuge stießen zusammen. Durch den Zusammenstoß wurde ein am Straßenrand stehender Renault beschädigt. Die 69-jährige Beifahrerin des Audi wurde leicht verletzt. Rettungskräfte brachten sie in ein Krankenhaus. Der Seat war nicht mehr fahrbereit. Der Abschlepper kam. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 10.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de

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