Landkreis Dillingen a. d. DonauRegionalnachrichten

Corona-Regelung im Kreis Dillingen: Personenobergrenzen beachten

Differenzierte Regelungen bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen in Bezug auf Personenobergrenze

Aufgrund mehrerer Nachfragen aus der Bevölkerung stellt das Landratsamt klar, dass wegen des Überschreitens des Warnwertes 50 bei der 7-Tages-Inzidenz sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Veranstaltungen seit 17.08.2021 Personenobergrenzen zu beachten sind.

Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind im Freien mit maximal 50 Personen und in geschlossenen Räumen mit 25 Personen erlaubt, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen Test nachweisen. Geimpfte und genesene Personen benötigen keinen Testnachweis. Die Personengrenzen verstehen sich bei öffentlichen Veranstaltungen jeweils einschließlich geimpfter und genesener Personen.

Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind im Freien ebenfalls mit maximal 50 Personen und in geschlossenen Räumen mit 25 Personen erlaubt, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen Test nachweisen. Geimpfte und genesene Personen benötigen keinen Testnachweis. Die Personengrenzen verstehen sich bei privaten Veranstaltungen im Gegensatz zu den öffentlichen Veranstaltungen allerdings jeweils zuzüglich geimpfter und genesener Personen.

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