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Kreis Dillingen: Aufhebung der Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen

Landratsamt Dillingen a.d.Donau hebt Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen ab dem 12.03.2021 auf

Die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau seit dem 22.12.2020 geltende Maskenpflicht wird auf den nachfolgend genannten Straßen und Plätzen ab Freitag, 12.03.2021, 00.00 Uhr, aufgehoben:

  • Dillingen: Königstraße, Bayerischer Hof Platz, Taxispark und Bahnhofgelände, Kapuzinerstraße, Rosenstraße, Adolph-Kolping-Platz sowie Teile der Gabelsbergerstraße, der Regens-Wagner-Straße und der Maria-Theresia-Haselmayr-Straße
  • Lauingen: Marktplatz, Platz vor der Stadthalle und Bahnhofgelände, die an den Marktplatz angrenzenden Bereiche der Herzog-Georg-Straße, der Imhofstraße und der Albertusstraße, die an den Platz vor der Stadthalle angrenzenden Bereiche von Brüderstraße und Oberer Schanzweg sowie der Bereich des Buswendeplatzes in der Friedrich-Ebert-Straße
  • Wertingen: Marktplatz, der sich an den Marktplatz anschließende Bereich der Hauptstraße mit den Einmündungsbereichen von Schmiedgasse und Badgasse einschließlich des Kreisverkehrs am Gänsweid
  • Gundelfingen: Prof.-Bamann-Straße, Schnellepark, Bahnhofgelände, Vorplatz Salerno, Burggraben, Sägplatz
  • Höchstädt: Marktplatz, Bahnhofgelände

Landrat Leo Schrell betont, dass die Entscheidung aufgrund der vergleichsweise niedrigen Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Dillingen a.d.Donau und angesichts der Tatsache, dass der Mindestabstand dort nach den Erfahrungen der letzten Monate eingehalten worden sei, getroffen wurde. Zudem sei zu berücksichtigen, dass für größere belebte Teile der Maskenzonen ohnehin eine Maskenpflicht kraft Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bestehe. Gleichzeitig berücksichtige die Aufhebung auch die einschlägigen Vorgaben der Verwaltungsgerichte zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen.

Der Landrat bittet die Landkreisbevölkerung jedoch zu beachten, dass die aufgrund der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den einzelnen Lebensbereichen aktuell gültige Maskenpflicht, insbesondere in der Schule und beim Einkaufen, auf Märkten, an Haltestellen des ÖPNV sowie auf Bahnhöfen, weiterhin Gültigkeit habe.

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