Kreis Dillingen: Mehrfaches Fahren ohne Führerschein
Ein 53-jähriger Einwohner einer südlichen Landkreisgemeinde erschien am Freitagnachmittag bei der Polizeiinspektion Dillingen, um ein vierwöchiges Fahrverbot anzutreten.
Dieses wurde gegen ihn Anfang Juni verhängt. Bei einem erstmalig angeordneten Fahrverbot beträgt die Frist zur Abgabe des Führerscheins üblicherweise vier Monate. Weil gegen den 53-Jährigen aber innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal ein Fahrverbot aufgrund eines Bußgeldbescheids auferlegt worden war, hätte er bei der Polizei unverzüglich seinen Führerschein für den Antritt des Fahrverbots hinterlegen müssen. Dies hatte er nicht gemacht und fuhr im betreffenden Zeitraum regelmäßig mit seinem Kraftfahrzeug zur Arbeit, wobei jede einzelne Fahrt als Fahrt ohne Führerschein gewertet wird. Gegen ihn wurde Anzeige erstattet.