Landkreis Donau-RiesRegionalnachrichten

Betrunkene Autofahrer in Wemding und Harburg

Die Streifen der Polizeiinspektion Donauwörth stellten am 29.01.2022 und 30.01.2022 zwei Pkw-Lenker in Wemding und Harburg fest, die berauscht unterwegs waren.

Alkoholfahrt in Wemding
Am 29.01.2022, um 07.14 Uhr, wurde ein 59-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Ansbach in Wemding angehalten. Der Mann war der Polizei im Stadelmüllerweg aufgefallen, weil ein mitgeführter Anhänger nicht vorschriftsmäßig beleuchtet war. Während des Gespräches mit der Polizei stellten die Beamten starken Alkoholgeruch fest. Um zu prüfen, ob relevante Grenzwerte überschritten wurden, wurde dem Fahrzeugführer ein Atemalkoholtest angeboten, welchen dieser jedoch verweigerte. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass unter den gegebenen Umständen eine Blutentnahme angeordnet werden musste. Der Mann sollte zur Dienststelle mitgenommen werden, leistete hierbei jedoch körperlichen Widerstand, welchen er jedoch im Weiteren aufgab. In den Wachräumlichkeiten der Polizei Donauwörth wurde nicht nur die Blutentnahme von einer Ärztin durchgeführt, sondern auch der Führerschein des Mannes einbehalten. Auch die Weiterfahrt wurde unterbunden, weshalb sich der Mann ein Taxi bestellte.

Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes auf ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch eingeleitet. Weiterhin wird geprüft, ob sich der Mann aufgrund des geleisteten Widerstands zusätzlich strafbar gemacht hat.

Betrunkenen Autofahrer in Harburg erwischt
Um 02.52 Uhr, am 30.01.2022, wurde in der Nördlinger Straße in Harburg ein 23-jähriger Pkw-Fahrer aus Wemding einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Nachdem Alkoholgeruch festgestellt worden war, bestätigte ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest den Verdacht auf ein Alkoholdelikt. Der Mann wurde zur Dienststelle gebracht, wo ein weiterer, beweissicherer Test durchgeführt wurde, welcher ebenfalls ein deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert liegendes Ergebnis erbrachte. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Den Betroffenen erwarten nun ein Bußgeld und ein Fahrverbot.

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