Landkreis Donau-RiesRegionalnachrichten

Mündling: Bei Kontrolle Maßnahmen gestört und falschen Namen angegeben

Ein 47-jähriger Pkw-Fahrer wurde am 06.11.2021, gegen 23.50 Uhr, am Ortsausgang Mündling bei Harburg, in der Fünfstetter Straße zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.
Mit im Fahrzeug befanden sich ein 45-Jähriger und ein 52-jähriger Mann, welcher auch der Halter des Pkw ist.

Im Rahmen der Kontrolle sollte der Fahrer hinsichtlich Alkohol überprüft werden, da die Polizeistreife leichten Alkoholgeruch wahrgenommen hatte. Der Halter des Fahrzeugs mischte sich dabei vehement in die Kontrolle ein, forderte die Dienstausweise der eingesetzten Beamten und versuchte den Atemalkoholtest, dem der Fahrer zuvor selbst zugestimmt hatte, zu verhindern.

Der Halter des Pkw stellte sich jetzt zwischen die kontrollierenden Beamten und dem Fahrer. Außerdem wollte er den Fahrer und den 45-Jährigen dazu bewegen ins Fahrzeug einzusteigen und weiter zu fahren.

Schließlich drückte er einen Polizeibeamten an der Schulter mit leichtem Druck weg.

Da sich der aufgebrachte 52-jährige Halter trotz mehrfacher Aufforderung nicht beruhigen ließ, sollte er nach Androhung unmittelbaren Zwanges gefesselt werden. Hierbei sperrte er sich derart, dass lediglich eine Fixierung am Fahrzeug möglich war.

Bei Eintreffen der zwischenzeitlich angeforderten Unterstützungsstreife sollte BES zudem nach seinen Ausweisdokumenten durchsucht werden. Der inzwischen Beschuldigte verweigerte die Angaben seiner Personalien sowie die Prüfung seiner Dokumente. Bei der Durchsuchung wehrte er sich, worauf er letztendlich zu Boden gebracht wurde und gefesselt werden musste.

Im seinem Pkw konnte schließlich sein Personalausweis aufgefunden werden. Nach erfolgter Feststellung seiner Identität wurde der Beschuldigte vor Ort wieder auf freien Fuß gesetzt.

Sowohl der Fahrer als auch der andere Beifahrer verhielten sich kooperativ und waren sogar zunehmend „genervt“ vom Verhalten ihres Begleiters.

Die vier eingesetzten Polizeibeamten wurden durch die Widerstandshandlung nicht verletzt.

Gegen den 52 Jahre alten Mann wird nun unter anderem wegen eines Vergehens des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich ermittelt.

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