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3G-Regelung im Landratsamt Günzburg und Landkreis Bürger Büro

Ab Montag, den 22. November 2021 gilt beim Besuch des Landratsamts Günzburg die 3G-Regelung.
Das heißt, dass die Besucher am Eingang einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Dies gilt ebenfalls für die Besucher des LBBs (Landkreis Bürger Büro). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nach wie vor nötig.

Die Schnelltests können wieder kostenfrei im Testzentrum mit Terminvereinbarung gebucht werden. Aktuelle Testanbieter sind auf der Website des Landkreises Günzburg zu finden: https://www.landkreis-guenzburg.de/covid-19/testmoeglichkeiten-im-landkreis-guenzburg.

Für Kinder ab 6 Jahren zählt der Schultest. Für Azubis gilt, wie für Erwachsene, der Schnelltest.

Ein Selbsttest vor Ort berechtigt nicht zum Zutritt als Besucher ins Haus.

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