Gemeinden & LandratsämterLandkreis GünzburgRegionalnachrichtenTOP-Nachrichten
Trend

Coliforme Keime: In Teilen des Landkreises Günzburg muss das Wasser abgekocht werden

Bei einer Routinebeprobung in Pfaffenhofen (Landkreis Neu-Ulm) wurden in mehreren Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Entsprechend wurde ein Abkochgebot erlassen. Dies gilt auch für Teile des Landkreises Günzburg.

Der Grund: Der Zweckverband Rauher-Berg-Gruppe ist auch für die Wasserversorgung in Teilen des Landkreises Günzburg zuständig. Da auch hier eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg das Abkochgebot bestätigt. Dies gilt für folgende Bereiche:

  • Kleinkötz
  • Großkötz
  • Ebersbach
  • Rieden an der Kötz (Ortsteil von Ichenhausen)
  • Waldstetten
  • Heubelsburg
  • Brandfeld (Ortsteil von Ichenhausen)
  • Wiesenbach mit: Hausen, Stoffenried, Unterwiesenbach, Oberwiesenbach, Oberegg, Unterbleichen, Oberbleichen, Höselhurst, Wattenweiler, Hilbertshofen, Sausenthal

Für Bibertal besteht aufgrund der aktuellen Chlorung derzeit, nach Rücksprache mit dem LGL, kein Abkochgebot.

Die Proben waren am 08.07.2022 genommen worden. Das Untersuchungsergebnis wurde gestern, am 11.07.2022 mitgeteilt und zeigte > 80 KBE/100ml coliforme Keime (Grenzwert 0 Keime pro 100 mL).

Die Ursache für die Verunreinigung ist bisher unklar. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.

Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.

Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.

Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.

Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine

Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.

Weitere Informationen zu coliformen Keimen:

  • Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
  • Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.