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Durchsuchungen im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie

Die Kriminalpolizei hat mit Unterstützungskräften am 28.09.2021 mehrere Durchsuchungen in den Landkreisen Günzburg und Unterallgäu durchgeführt.

Am heutigen Dienstag vollzog die Kripo Memmingen zum wiederholten Male in diesem Jahr zeitgleich zehn Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie. Dabei stellten sie Endgeräte und Datenträger sicher. Zudem beschlagnahmten die Beamten zwei Waffen.

Nach entsprechenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen in enger Zusammenarbeit mit dem für Sexualdelikte zuständigen Fachkommissariat der Memminger Kriminalpolizei wegen des Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie vollzogen die Einsatzkräfte heute in den frühen Morgenstunden mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei Königsbrunn insgesamt neun Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Günzburg und Unterallgäu sowie der Kreisfreien Stadt Memmingen. Bei den Beschuldigten handelte es sich zur Tatzeit um männliche Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene im Alter zwischen 14 und 43 Jahren, aber auch zwei weibliche Jugendliche im Alter von 15 Jahren.

Mehrere Sicherstellungen
Insgesamt beschlagnahmten die rund 50 Einsatzkräfte 13 Smartphones sowie 5 Laptops und weitere Speichermedien, welche nun entsprechend ausgewertet werden. In einem Fall fanden die Beamten in der Wohnung eines 29-jährigen Beschuldigten eine Panzerfaust sowie ein Maschinengewehr MG42 und stellten die Waffen sicher. Inwieweit die Kriegswaffen wie vom Eigentümer angegeben tatsächlich unbrauchbar gemacht wurden, prüfen die Ermittler nun zeitnah über die Vorstellung bei einem Waffensachverständigen des Landeskriminalamtes.

Anlass der sehr umfangreichen Ermittlungen waren jeweils kinderpornografische Video- oder Bilddateien, die in Chat-Gruppen online verbreitet wurden.

Im Fall von Kinderpornografie stellt bereits der Besitz eines solchen Bildes oder Videos einen Straftatbestand darf. Diesen Auswirkungen sind sich insbesondere Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien oft nicht bewusst, weshalb die Durchsuchungsaktion neben der im Vordergrund stehenden Aufklärung und Ermittlung eines möglichen strafbaren Besitzes oder Verbreitens kinder- und jugendpornografischer Schriften jedenfalls auch mit einer präventiven Signalwirkung auf die jetzt Beschuldigten und deren Umfeld verbunden ist. Denn auch das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien über die sozialen Medien wie zum Beispiel WhatsApp, Instagram, Twitter oder Signal auf Endgeräte kann im weiteren Verlauf bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen!

Hier gilt: null Toleranz, es wird immer ermittelt!

Die Ermittlungsbehörden können das Hoch- oder Herunterladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos im Internet nachvollziehen. Stellen die Beamten dann im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen Endgeräte mit entsprechenden Inhalten fest, unterliegen die Handys, Tablets und Computer regelmäßig der Einziehung. Die Betroffenen erhalten dadurch ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück.

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