Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

E-Scooter-Fahrer in Thannhausen unter Drogeneinfluss unterwegs

Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle eines 21-jährigen Fahrers eines E-Scooters am gestrigen Mittwoch gegen 20.05 Uhr in der Ursberger Straße fielen drogentypische Erscheinungen auf.
Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen stellte sich heraus, dass der junge Mann außerdem noch eine geringe Menge Marihuana mit sich führte. Den 21-Jährigen erwarten nun ein Verfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und darüber hinaus noch ein Bußgeld, da er unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führte.

Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für andere Fahrzeugführer
Die Polizeiinspektion Krumbach weist in diesem Zusammenhang darauf hin, was so manchem Fahrer eines E-Rollers nicht klar ist: Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten die allgemeinen, insbesondere die Fahrtüchtigkeit betreffenden, Verkehrsvorschriften.

Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen und Fahrverbot geahndet wird. Ab 1,1 Promille ist eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und das Fahren eines E-Scooters eine Straftat mit dem damit verbundenen Führerscheinentzug (falls vorhanden). An dieser Stelle noch der Hinweis: Für Fahranfänger gilt ab Erwerb der Fahrerlaubnis für die ersten beiden Jahre eine 0,0 Promillegrenze.

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