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Eisenplatte und Metallstange bei Mietstreitigkeiten eingesetzt

Streitigkeiten könen auf verschiedene Art und Weise ausgetragen werden. In Thannhausen, im Kreis Günzburg, entschied sich der Vermieter Mietstreitigkeiten mit einer Metallplatte und einer Stange zu lösen – Sachschaden in vierstelliger Höhe.
Ein 43-jähriger Mann wollte am 25.06.2014 seine Maschinen aus einem angemieteten Objekt abtransportieren. Hierbei geriet er mit dem Vermieter wegen angeblicher Rückstände bei der Mietzahlung in Streit. Als der Mieter mit seinem Fahrzeug das Gelände verlassen wollte, warf der Vermieter eine Metallplatte auf den Pkw, welche die Heckscheibe durchschlug. Anschließend beschädigte er noch mit einer Eisenstange die Front des Fahrzeuges. Der Sachschaden beträgt ca. 3.000 Euro.

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