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Geflügelpest Landratsamt Günzburg verschärft Regelungen für betroffene Geflügelhalter

Geflügelpest breitet sich in Bayern weiter aus

Aufgrund der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest in Bayern erlässt der Landkreis Günzburg eine weitere Allgemeinverfügung.

Geflügelhalter, die ihre Tiere in Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko halten, müssen die Tiere seit dem 10.03.2021 aufstallen.

Betroffen davon sind alle Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fassanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden und in ufernahen Gebieten im Landkreis Günzburg liegen. Als ufernahe Fläche gilt ein 500 m breiter Uferstreifen entlang Gewässer 1. Ordnung gemäß Bayerisches Wassergesetz sowie weiterer Stillgewässer mit einer Fläche >=5 ha, Grünlandflächen und Vogelschutzgebieten.

Die betroffenen Geflügelhalter im Landkreis Günzburg wurden vom Landratsamt bereits angeschrieben und entsprechend informiert.

In Bayern sind weitere Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Entlang der Donau kam es zum Ausbruch der aviären Influenza in einer Elternherde. Deshalb werden die Schutzmaßnahmen für Geflügel in Gebieten mit erhöhtem Risiko auch im Landkreis Günzburg weiter verschärft.

Darüber hinaus gelten die bereits angeordneten Maßnahmen zur Biosicherheit für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Günzburg weiter fort.

Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügeln vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Rund 1000 Fälle aktuell bestätigt
Deutschlandweit sind rund 1000 Fälle der sogenannten „Geflügelpest“ amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend darum gebeten, das Veterinäramt beim Landratsamt Günzburg zu informieren.

Weiterhin gilt das allgemeine Fütterungsverbot für große Wildvögel wie beispielsweise Greifvögel, Eulen und Gänse in der Natur.

 

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