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Günzburg: Kathreinmarkt und verkaufsoffener Sonntag am 21. November

Verkaufsoffener Sonntag mit Jahrmarkt-Atmosphäre in Günzburg

Die Stadt Günzburg veranstaltet am 21. November nach einjähriger Pause ihren Kathreinmarkt. Ebenso wird es an diesem Tag einen verkaufsoffenen Sonntag geben.

Um ein dichtes Besuchergedränge zu vermeiden, wurden die Marktstände in den unten genannten Bereichen verteilt. Imbissstände mit einem abwechslungsreichen Essensangebot to go werden auf den Bürgermeister-Landmann-Platz verlegt.

Örtliche Geschäfte unterstützen
Auch mit dem Kathreinmarkt will die Stadtverwaltung die Marktkaufleute sowie die örtlichen Geschäfte in der Innenstadt unterstützen und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen ein unbeschwertes Einkaufserlebnis bieten.

Jahrmarktsortiment in der gesamten Altstadt
Das bunt gemischte Jahrmarktsortiment, angefangen von Kunsthandwerk über Kleidung, Lederwaren und Schmuck bis hin zu Haushaltswaren, verteilt sich dabei über die gesamte Innenstadt. Die Fieranten bieten ihre Waren in den folgenden Bereichen der Innenstadt an:

  • Auf dem Marktplatz
  • In der Hofgasse
  • Auf dem Wätteplatz
  • Auf dem Bürgermeister-Landmann-Platz

Das Marktgeschehen beginnt um 10 Uhr und endet um 18 Uhr. Die Geschäfte öffnen ihre Türen von 13.00 bis 18.00 Uhr.

Die Stadtverwaltung Günzburg freut sich gemeinsam mit der örtlichen Wirtschaft und den Händlern auf den traditionsreichen Kathreinmarkt.

Aktuell gibt es im Freien keine Maskenpflicht. Zum Schutz für sich selbst und andere empfiehlt die Stadtverwaltung jedoch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, wenn der pandemiebedingte Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Sollte die Bayerische Staatsregierung anhand einer aktualisierten Risikobewertung der Pandemie grundlegende Änderungen der Schutzmaßnahmen vorgeben, werden diese selbstverständlich entsprechend angepasst und bekannt gegeben. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich.

Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den 14 Tagen vor dem Markttermin und/oder Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen sind vom Marktbesuch ausgeschlossen.

Sollten Marktverkäufer oder Gäste während ihres Aufenthalts Symptome entwickeln, die mit einer beginnenden COVID-19-Infektion in Verbindung stehen können, haben diese das Gelände umgehend zu verlassen.

Maskenpflicht und Abstand in der gesamten Altstadt
Bitte beachten Sie die geltende FFP2-Maskenpflicht in der gesamten Altstadt gemäß den aktuell gültigen Vorgaben der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Zum Schutz für sich selbst und andere bittet die Stadtverwaltung außerdem darum, zu jeder Zeit einen Abstand von 1,5 m einzuhalten.

Eingeschränkte Zufahrt für Anwohner der Altstadt am 21. November
Da die Verteilung der Marktstände aus infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten in der gesamten Altstadt erfolgen muss, ergeben sich für die Anwohner eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten. Der Anwohnerverkehr nördlich des Marktplatzes ist über den Kuhberg möglich. Südlich des Marktplatzes ist in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr kein Anwohnerverkehr möglich.

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