Landkreis GünzburgRegionalnachrichten
Günzburg: Rotes Kennzeichen falsch genutzt
Auf einem Parkplatz eines Verbrauchermarktes unterzog eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg einen Pkw mit „roter Nummer“ einer Kontrolle.
Die 40-jährige Benutzerin des Fahrzeugs gab an, dass sie ihr Auto zurzeit aufgrund einer Reparatur nicht nutzen könne und ihr Ehemann ihr dieses Fahrzeug mit der roten Nummer überlassen hätte. Über zulassungsrechtliche Grenzen des Gebrauchs einer roten Nummer habe sie keine Kenntnis.
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen dürfen nur zu Zwecken der Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt genutzt werden. Eine Nutzung für andere Fahrten stellt einen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz dar.