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Günzburgs OB Jauernig hält nichts vom „Layla“-Verbot auf dem örtlichen Volksfest

Angesichts mehrerer Anfragen und dem baldigen Stattfinden des Günzburger Volksfests äußert sich auch Oberbürgermeister Gerhard Jauernig mit dem folgenden Statement zur aktuellen Debatte rund um den Party-Hit „Layla“.

Günzburgs Oberbürgermeister Gerhard Jauernig hat sich im Vorfeld des Volksfests, das vom 12. bis zum 21. August stattfindet, genervt von den Diskussionen rund um das Partylied „Layla“ gezeigt. Der OB sehe den aktuellen Ballermann-Hit eher gelassen und rate in diesem Zusammenhang auch zu etwas mehr Gelassenheit. „Man sollte darüber nachdenken, ob ein vorschnelles Verbieten in Zeiten spontaner Empörungswellen in der Konsequenz nicht dazu führen würde, dass reihenweise Musikstücke aus den Party-Playlists gestrichen werden müssen“, entschärfte der OB die Debatte. In diesem Kontext halte Günzburgs OB nichts von einem aktiven Verbot der Kommune.

Unabhängig von dieser Bewertung weist Jauernig auf die Rechtssituation hin. Konkret habe die Stadt Günzburg einen Vertrag mit dem Festwirt, der die Rechte und Pflichten zwischen der Kommune und dem Festzeltbetreiber regelt. Musikalische Darbietungen gehören nicht zu diesem Vertrag und die Stadt habe auch nicht vor, dies zukünftig zum Vertragsbestandteil zu machen. „Im Hinblick auf unser Volksfest überwiegt bei mir persönlich momentan die Freude, dass es nach zwei Jahren wieder stattfinden kann.“ Ob mit oder ohne „Layla“ werde Oberbürgermeister Jauernig seitens der Stadt nicht vorschreiben.

Viel mehr sehen sich die Stadt und die Welt derzeit mit echten Herausforderungen konfrontiert. „Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der damit einhergehende Wirtschaftskrieg gegen Deutschland sowie der spürbare Klimawandel – das sind unter anderem die Themen, die uns und mich aktuell bewegen“, so Günzburgs OB.

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