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Jettingen-Scheppach/A8: Verbotene Messer bei Kontrolle aufgefunden

Zwei Personen sehen einem Ermittlungsverfahren werden des Verstoßes gegen das Waffengesetz nach einer Kontrolle am 16.03.2022 durch die Polizei an der Rastanlage Burgauer See.
Bei der Kontrolle eines Pkw am Mittwochnachmittag an der Autobahn 8, Rastanlage Burgauer See, durch Beamte der Fahndungskontrollgruppe der Verkehrspolizei Neu-Ulm durchsuchten sie auch die Insassen im Rahmen der Schleierfahndungskontrolle. Hierbei stellten die Beamten sowohl beim 50-jährigen türkischen Fahrer als auch seinem 18-jährigen deutschen Beifahrer verbotene Messer fest. Der Fahrer hatte ein sogenanntes Springmesser dabei, welches als verbotener Gegenstand eingestuft wird. Beim Beifahrer fanden die Beamten ein Einhandmesser, für das der 18-Jährige kein Bedürfnis erklären konnte. Auf Befragung hin gab der Fahrer an, dass er als Spielautomatenaufsteller schon viel erlebt habe und er das Messer zur Selbstverteidigung benötige. Nachdem die Beamten beide Messer beschlagnahmt hatten, kündigte der Fahrer an, sich wieder ein neues zu besorgen. Gegen beide leiten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

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