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Kreis Günzburg: Neue Quarantäneregeln für Schulen gelten ab Montag

Die Inzidenz im Landkreis Günzburg ist in den vergangenen Tagen sprunghaft angestiegen. Ab dem kommenden Montag, den 31.01.2022 gelten neue Quarantäneregeln für Schulen im Landkreis Günzburg.
Mittlerweile liegt die Inzidenz im Landkreis bei über 1000. Auch an den Schulen in der Region gibt es einige positive Fälle, was zur Folge hat, dass sich derzeit viele Schülerinnen und Schüler in Quarantäne oder Isolation befinden. Nun hat das Landratsamt Günzburg neue Regelungen erlassen, die ab Montag 31. Januar 2022 gelten.

Treten innerhalb einer Schulwoche (Montag bis Freitag) drei positive Testungen auf, so wird für die gesamte Klasse eine Quarantäne von 10 Tagen angeordnet. Sie beginnt mit dem Tag der letzten positiven Testung. Die Schülerinnen und Schüler können sich allerdings ab Tag 5 aus der Quarantäne freitesten. Das Gesundheitsamt reserviert für Tag 5 der Quarantäne Testmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.

Sollte eine Klasse in Quarantäne geschickt werden gilt, dass Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft (ab 15 Tage, weniger 90 Tage), geboostert oder genesen (ab 28 Tage, weniger 90 Tage) sind, von der Quarantäne-Regelung ausgenommen werden. Sie nehmen zwar genauso wie ihre Mitschüler am Distanzunterricht während der Quarantänezeit teil, dürfen jedoch selbstredend ihr Zuhause verlassen.

Die Schule überprüft selbstständig die Anzahl der positiven Tests in einer Schulwoche. Die Schule schickt bei Bekanntwerden des dritten positiven Testergebnisses die Klasse im Auftrag des Gesundheitsamts Günzburg in Quarantäne und teilt eine Quarantäneverfügung an die Schüler und Schülerinnen aus.

Einzelne positive Selbsttest muss die Schule nicht mehr dem Gesundheitsamt melden. Nach einem Wochenende beginnt die Zählung der positiven Testungen am Montag neu.

Die Schulen werden über die neuen Regelungen informiert.

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