Krumbach: Vermehrte Wildunfälle – die Polizei mahnt
Vergangenes Wochenende verzeichnete die Polizeiinspektion Krumbach insgesamt sieben Wildunfälle mit Rehen. Der Gesamtschaden beträgt etwa 15.000 Euro.
Das wachsende Gras auf den Wiesen im Frühling ist der Grund für vermehrt auftretende Wildunfälle. Die Tiere verlassen zum Fressen den Wald und wechseln meist im Schutz der Dämmerung auf die Wiesen. Hierbei überqueren sie regelmäßig vorbeiführende Straßen. Wildtiere können nicht einschätzen, wie schnell Autos fahren und springen auch dann vor ein Fahrzeug, wenn es nur wenig entfernt ist.
Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Die Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung.
Viele Wildunfälle lassen sich trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden. Sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier. Nach einem Zusammenstoß gilt: Anhalten und Unfallstelle sichern. Anschließend die Polizei informieren, damit diese den Wildunfall aufnehmen und für die Versicherung bestätigen kann. Das Mitnehmen von überfahrenen Wildtieren ist strafbar. Um das getötete oder verletzte Tier kümmert sich der Revierinhaber, der von der Polizei informiert wird. Übrigens: Auch wenn ein Tier nur angefahren worden ist und wieder verschwindet, sollten aus Gründen des Tierschutzes Polizei und Jäger informiert werden.
Revierinhaber oder Polizei ist zu verständigen
Außerdem schreibt das Bayerische Jagdgesetz vor, dass der Führer eines Fahrzeugs, welcher Schalenwild, zu dem auch Rehwild gehört, durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen hat. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht droht ein Bußgeld.