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Landkreis Günzburg: Überschreitung der 7–Tages-Inzidenz von 35 – strengere Kontaktregeln

Da der Landkreis Günzburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 überschritten hat, gelten ab morgen Mittwoch, den 17. März 2021 strengere Regeln zur Kontaktbeschränkung.
Demnach ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Hintergrund: Die Verschärfung orientiert sich an der Inzidenzzahl. Diese liegt im Landkreis Günzburg seit drei Tagen konstant über 35. Grundsätzlich gilt: Wenn der Inzidenzwert sich an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter oder über einer bestimmten Inzidenzwert-Grenze befindet, treten veränderte Regelungen in Kraft. Die Marker liegen bei Inzidenzen von 35, 50, 100 und darüber.

Das heißt aber auch: Wird der Inzidenzwert von 35 im Landkreis Günzburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschritten, gelten wieder lockere Kontaktregelungen. Dies gibt das Landratsamt Günzburg dann unverzüglich amtlich bekannt. Wir werden dann entsprechend berichten.

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