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Leipheim/A8: Kontrollstelle deckt erhebliche Verstöße im Schwerverkehr auf

Die Verkehrspolizei Neu-Ulm führte am 30.05.2022, in der Zeit von 18.00 bis 23.00 Uhr an der Tank- und Rastanlage Leipheim eine Kontrolle des Schwerverkehrs durch.
Hier überprüften die Spezialisten des Schwerverkehrstrupps der Verkehrspolizei Neu-Ulm und des Gefahrguttrupps der Autobahnpolizei Memmingen eine Vielzahl von Lkw.

Zweite Fahrerkarte benutzt
So traten bei einem 43-jährigen türkischen Fahrer einer bulgarischen Spedition Ungereimtheiten auf. Angeblich war noch ein zweiter Fahrer beschäftigt gewesen, der jedoch schon ausgestiegen sei. Bei der Durchsuchung des Lkw fanden sie dann die zweite Fahrerkarte auf einen anderen Namen, die der der 43-Jährige immer dann benutzte, wenn auf seiner Fahrerkarte Ruhezeit fällig gewesen wäre. Somit hatte der Fahrer bis zu 16 Stunden pro Tag am Steuer verbracht und nur Ruhezeiten von maximal 3-4 Stunden eingelegt. Da die Firma schon des Öfteren mit solchen Verstößen auffällig war, ordneten die Beamten sowohl beim Fahrer als auch beim Unternehmer eine Sicherheitsleistung in einem hohen vierstelligen Betrag an. Die Weiterfahrt darf erst erfolgen, wenn diese Sicherheitsleistung für das zu erwartende Bußgeldverfahren bezahlt wird. Zudem musste der Fahrer seine dringend notwendige Ruhezeit einbringen.

Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten
Bei der Kontrolle eines slowenischen Lastzuges stellten die Beamten bei der Überprüfung des digitalen Kontrollgerätes fest, dass der 45-jährige serbische Fahrer mehrmals gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hat. Auch hier musste der Fahrer und Halter eine Sicherheitsleistung für das Bußgeldverfahren in Höhe von jeweils knapp 1.000 Euro bezahlen.

Unternehmerdownload nicht durchgeführt
Bei einem weiteren slowenischen Lkw und dessen kosovarischem Fahrer wurde festgestellt, dass der vorgeschriebene Unternehmerdownload des digitalen Kontrollgerätes nicht durchgeführt wurde. Auch hier erwartet den Firmenbesitzer eine Bußgeldanzeige.

Transporter überladen
Weiter stellten die Beamten bei einem polnischen Kleintransporter eine erhebliche Überladung fest. Der Kleintransporter war um 33 Prozent überladen. Bis zur Umladung auf das erlaubte Gewicht konnte der 25-jährige ukrainische Fahrer seine Fahrt nicht fortsetzen. Zudem mussten er und der verantwortliche Halter jeweils eine Sicherheitsleistung für das Bußgeldverfahren in Höhe von knapp 500 Euro vor Ort bezahlen.

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