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Schulen im Kreis Günzburg starten in den Wechselunterricht

Alle Schüler im Landkreis Günzburg können nach den Pfingstferien, am dem 07. Juni, in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand starten.

Da die 7-Tage-Inzidenz deutlich und konstant unter dem Wert von 165 liegt, die Inzidenz von 50 aber überschritten wird, gelten ab Montag, 7. Juni 2021 diese Regelungen für alle Jahrgangsstufen und alle Schularten.

Tragen von Masken verpflichtend
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) ab dem 7. Juni 2021 auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend. Eine Mund-Nasen-Bedeckung (Community-Maske) ist hier nicht mehr ausreichend.

Präsenzunterricht nur mit negativem Test
Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen kann. Dieses kann durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird oder durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde, nachgewiesen werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.

Nähre Informationen finden Sie unter: www.km.bayern.de/selbsttests.

Die Ausnahmen/Erleichterungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes für Geimpfte und Genesene gelten entsprechend.

Kinder- und Mittagsbetreuung ebenfalls nur mit Test
Die Teilnahme an der Kinderbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern ebenfalls weiterhin nur mit einem aktuellen negativen Covid-19-Testergebnis erlaubt.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Damit gilt beispielsweise für Kindertageseinrichtungen somit der eingeschränkte Regelbetrieb.

Antigen-Selbsttests auch für unter 6-Jährige
Die Bayerische Teststrategie wird nach der kürzlichen Zulassung von Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren erweitert. Der Freistaat beabsichtigt, den Eltern schnellstmöglich kostenfrei zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung zu stellen. Die Eltern können ihre Kinder dann zu Hause testen. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Die Testung der Kinder wird, wie schon bislang bei den Beschäftigten, freiwillig sein. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php.

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