Stadtsatzung Günzburg: Anzeige wegen Saufgelage in Park
Das öffentlichen Anlagen kein guter Platz sind, um sich dort zum Trinken zu treffen, mussten mehrere Personen in Günzburg lernen.
Am 08.10.2016, um 22:30 Uhr, wurden mehrere Jugendliche/junge Erwachsene in der Parkanlage „Am Weiher“ in Günzburg angetroffen. Sie hielten sich dort auf und veranstalteten ein Saufgelage. Der Aufenthalt nach 22.00 Uhr sowie der Konsum alkoholischer Getränke stellen gemäß der Stadtsatzung Günzburg Ordnungswidrigkeiten dar. Das Saufgelage wurde aufgelöst und die Betroffenen wurden aufgefordert ihren Müll mitzunehmen. Dieser Aufforderung kamen sie nicht nach. Deshalb erhielten sie eine weitere Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz. Die zurückgelassene Bierkiste musste durch die Polizei entfernt werden. Die Betroffenen erhalten dafür zusätzlich eine Rechnung in Höhe von 45 Euro.