Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Touristenprivileg überschritten

Am 02.11.2020 kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizei Neu-Ulm in den Nachmittagsstunden auf der A8 im Bereich der Anschlussstelle Leipheim einen Fernreisebus mit albanischer Zulassung.
Bei der Überprüfung der Fahrgäste konnte bei zwei männlichen albanischen Staatsangehörigen festgestellt werden, dass diese die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenbereich überschritten hatten. Im Rahmen des Kurzaufenthaltsrechts hätten sich beide Männer nur maximal 90 Tage im Schengenbereich aufhalten dürfen.

Ein 43-jähriger Albaner hatte die zulässige Aufenthaltsdauer um über 300 Tage überschritten, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben wurde.

Bei dem anderen Mann handelt es sich um einen 42-jährigen Albaner. Da dieser seine zulässige Aufenthaltsdauer nur kurzzeitig überschritten hatte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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