Landkreis HeidenheimRegionalnachrichten

Heidenheim: Demonstrationszug und Kundgebung wurden untersagt

Für den Samstag, 24.04.2021, wurde ein Demonstrationszug sowie eine Kundgebung mit zwei- bis dreihundert Personen zum Thema „Kinder und die Vereinbarkeit der aktuellen Maßnahmen des Infektionsschutzes“ bei der Stadt Heidenheim angemeldet. Die angemeldete Demonstration wurde nun durch das Landratsamt – Gesundheitsamt auf Basis des Infektionsschutzgesetzes und der Verordnung über infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens untersagt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises befindet sich seit zehn Tagen auf einem konstant sehr hohen Niveau und liegt aktuell bei 246,3 (Stand: 21. April 2021). Der Anstieg der Infektionszahlen und die Ausbreitung der besonders ansteckenden Virusmutation B.1.1.7 erfordern es, Maßnahmen zu ergreifen, die die Fallzahlen möglichst schnell senken. Die Auslastung der Intensivstation der Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH hat bereits ihre Kapazitätsgrenze erreicht und auch eine stetig wachsende Zahl von Kliniken im Covid-Versorgungscluster der Region Ulm ist an dem Punkt angelangt, an dem Überlastung droht und somit die Versorgung aller Patienten nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Eine solche Situation muss vermieden werden. Gerade bei einer so großen Anzahl an Versammlungsteilnehmenden, die sich zudem üblicherweise dynamisch bewegen und damit Mindestabstände nicht zu jeder Zeit einhalten, besteht eine erhöhte Gefahr, sich anzustecken und das Virus zu verbreiten.

Bereits bei vergangenen Demonstrationen desselben Veranstalters hat sich gezeigt, dass aufgrund ärztlicher Atteste zahlreiche Demonstrierende ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs waren, wodurch sich die Ansteckungsgefahr für Teilnehmende aber auch Dritte zusätzlich erhöht. Bei der Entscheidung, die Versammlung zu untersagen, wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gegen das Recht auf Schutz von Gesundheit und Leben abgewogen. Da die Sicherstellung eines funktionierenden Gesundheitssystems nach Angabe des Gesundheitsamtes an einem kritischen Punkt angelangt ist, müssen mögliche Auslöser für neue Infektionsgeschehen kritisch hinterfragt und soweit möglich vermieden werden. Eine Alternative zur Untersagung besteht daher nicht.

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