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Kreis Neu-Ulm: Sexueller Missbrauch eines Mädchens über Videochat

„Cyber-Grooming“

Die Kriminalpolizei Neu-Ulm bearbeitet ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs zum Nachteil eines Mädchens im Grundschulalter.
Ein noch unbekannter Täter forderte das Mädchen auf, sich vor der Kamera auszuziehen, während beide in einen Videochat eingeloggt waren.

Der Fall kam zur Anzeige, da zufällig ein Elternteil Ende Juni das Zimmer des Mädchens betrat und so Kenntnis vom Chat erlangte. Gedankenschnell fertigte der Elternteil ein Foto des Täters auf der anderen Seite und beendete sofort den Chat. Danach begaben sich die aus dem Landkreis Neu-Ulm stammenden Eltern zur Polizei.

Das Phänomen ist der Polizei unter dem Begriff „Cyber-Grooming“ bekannt und bezeichnet die Anbahnung von sexueller Gewalt gegen Minderjährige im Internet. Das englische Wort „Grooming“ bedeutet „Striegeln“ und steht metaphorisch für das subtile Annähern von meist männlichen Tätern an Kinder und Jugendliche. Die Täter nutzen dabei die Unbedarftheit, die Vertrauensseligkeit und das mangelnde Risikobewusstsein von Kindern und Jugendlichen aus. Oft versuchen sie, ein Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis herzustellen, um ihre Opfer manipulieren und kontrollieren zu können.

Besonders Dienste, von denen bekannt ist, dass Kinder und Jugendliche sie nutzen, sind für Täter interessant. Um die Sicherheitsvorkehrungen der Plattformen zu umgehen, versuchen die Täter nach der ersten Kontaktaufnahme oft auf privatere Kommunikationskanäle zu wechseln, etwa auf Messenger oder Videochat-Dienste.

Die Polizei gibt Hinweise, wie man seine Kinder vor solchen Übergriffen schützen kann:

  • Suchen Sie das Gespräch
    Bleiben Sie mit Kindern und Jugendlichen im Gespräch über ihre Online-Erlebnisse. Fragen Sie regelmäßig nach, welche Netzwerke und Online-Angebote Ihre Kinder nutzen. Signalisieren Sie, dass Sie jederzeit ansprechbar sind, wenn es Probleme gibt.
  • Weisen Sie auf Hilfsangebote und Beratungsstellen hin
    Wenn Kinder sich nicht Ihnen selbst als Eltern öffnen möchten, um über Sexualität zu sprechen, vermitteln Sie Kontakte zu anderen Stellen, eine Übersicht finden Sie hier.
  • Vereinbaren Sie klare Regeln

    Jugendliche sollen den Kontakt mit fremden Chatpartnern in folgenden Fällen sofort abbrechen:

  • wenn das Gespräch auf Sexualität bzw. bisherige sexuelle Erfahrungen gelenkt wird.
  • wenn Geldgeschenke oder andere „Vorteile“ (zum Beispiel in Online-Spielen) angeboten werden.
  • wenn das Zuschicken von Bildern oder Videos verlangt wird oder die Webcam genutzt werden soll.
  • wenn das Gespräch schnell in einen privateren Kommunikationskanal (z. B. Skype oder andere Messenger, E-Mail, Telefon) verlagert werden soll.
  • wenn ein Offlinetreffen vorgeschlagen wird.
  • Erklären Sie die Gefahren von „Cybersex“ und freizügigen Bildern
    Intime Aufnahmen werden benutzt, um weitere sexuelle Begegnungen online oder offline zu erpressen. Auch das Erpressen von Geld kommt dabei vor (Sextortion). Außerdem können die Aufnahmen im Internet verbreitet und dort unter Umständen massenhaft getauscht und angeschaut werden. Kinder und Jugendliche sollten sich also darüber im Klaren sein, dass einmal versendete Bilder, Videos und auch der Kontakt per Webcam niemals sicher und privat sind.
  • Melden Sie verdächtige Kontakte
    Nutzen Sie die Melde- und Blockiersysteme der Plattformen und halten Sie ihre Kinder an, dasselbe zu tun
  • Nutzen Sie technische Schutzmaßnahmen
    Helfen Sie bei der Einrichtung von Accounts auf den Plattformen. Stellen Sie die Sichtbarkeitseinstellungen weitestgehend auf „privat“.

Weitergehende Informationen für Jugendliche finden Sie auch auf dem Plakat „Warnsignale im Chat“.

Im aktuellen Fall laufen nun die Ermittlungen zur Identifizierung des Täters anhand des Fotos. Im Fall einer Verurteilung droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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