Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Neu-Ulm: Bei Unfall leicht verletzt – Autofahrer fällt durch Lärm auf

Nachdem es in Neu-Ulm zu einem Verkehrsunfall kam, viel den Beamten bei der Unfallaufnahme ein anderer Autofahrer auf, der mit seinem getunten Pkw auffällig und laut unterwegs war.

Unfall auf einer Kreuzung in Neu-Ulm
Am gestrigen Sonntagnachmittag kam es in Neu-Ulm an der Kreuzung Max-Eyth-Straße / Lessingstraße zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person. Ein 70- Jähriger aus Neu-Ulm befuhr zur Unfallzeit die Lessingstraße in westlicher Fahrtrichtung. Er musste zunächst an der genannten Kreuzung auf Grund von Rotlicht anhalten und wollte daraufhin bei Grünlicht nach links in die Max-Eyth-Straße abbiegen. Dabei übersah er offenbar eine ihm entgegenkommende 67-jährige Pkw – Führerin, welche die Kreuzung bei Grünlicht in Richtung Westen überqueren wollte. Es kam auf der Kreuzung zum Zusammenstoß beider Pkw. Am Fahrzeug des Unfallverursachers entstand ein Sachschaden von rund 2.000 Euro. Er blieb unverletzt. Ein Beifahrer der Unfallgegnerin wurde leicht verletzt. Er erlitt Prellungen. Ein Rettungswagen wurde glücklicherweise nicht benötigt. An diesem Fahrzeug entstand ein Sachschaden von etwa 6.000 Euro. Es kam zu keinen größeren Verkehrsstörungen. Gegen den Unfallverursacher war ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr einzuleiten.

Lärmbelästigung durch Tuning-Fahrzeug
Während einer Verkehrsunfallaufnahme in Neu-Ulm konnten die eingesetzten Beamten einen Pkw wahrnehmen, welcher unter mehrfachem lautstarkem Beschleunigen auf die Verkehrsunfallstelle zufuhr. Dabei war die Auspuffanlage laut hörbar. Augenscheinlich fuhr der Pkw-Fahrer dabei auch mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an die Unfallstelle heran. Das Fahrverhalten war offensichtlich provokant und es wurde durch den Fahrzeugführer durch sein Fahrverhalten unnötiger Lärm verursacht. Ein Nachweis für die gefahrene Geschwindigkeit konnte nicht erbracht werden. Jedoch wurde gegen den 35-jährigen Fahrzeugführer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grund der Lärmbelästigung eingeleitet. Weiter ergeht eine Mitteilung an die örtliche Führerscheinstelle, welche die Eignung des Fahrzeugführers zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr prüfen wird.

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