Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Neu-Ulm: Job als Warenagent – Ermittlungsverfahren gegen 21-Jähriger

Die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm nahm gestern, am 21.01.2021, einen 21-Jährigen nach einer fingierten Paketzustellung aufgrund des Verdachts der Geldwäsche in Neu-Ulm vorläufig fest.
Hintergrund der Festnahme war die Bestellung von verschiedenen Waren durch eine bislang unbekannte Täterschaft. Diese orderte online widerrechtlich mit der E-Mail-Adresse einer Universität in Nordrhein-Westfalen Waren und ließ diese deutschlandweit an verschiedene Empfänger versenden, ohne die Waren zu bezahlen. Der 21-Jährige aus Neu-Ulm sollte dabei zum wiederholten Male als Empfänger fungieren und die Pakete gegen Erhalt einer Provision weitersenden.

Der 21-Jährige gab im Zuge seiner Festnahme gegenüber der Polizei an, Anfang diesen Jahres ein entsprechendes Jobangebot als sogenannter Warenagent mit einem monatlichen Grundgehalt, sowie eine zweistellige Provision für jede der ca. 10 bis 20 Warensendungen in den vergangenen Wochen angenommen zu haben, ohne sich deren möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bewusst gewesen zu sein. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet, welche ihm aufgrund leichtfertigen Handelns vorgeworfen wird. Gegen die bislang unbekannte Täterschaft ermittelt die Kriminalpolizei Köln wegen Betrugs. Der 21-Jährige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Vorsicht bei Jobangeboten
Die Kriminalpolizei-Neu-Ulm rät daher, Jobangebote grundsätzlich zu hinterfragen, insbesondere, wenn der Verdienst in einem vermeintlichen Missverhältnis zur geforderten Arbeitsleistung steht, oder der Hintergrund des Arbeitsverhältnisses nicht schlüssig erscheint. Im vorliegenden Fall sollte es nach entsprechenden Überlegungen nicht nachvollziehbar sein, warum eine Privatperson oder Firma für eine Warensendung innerhalb Deutschlands einen Privatmann als „Zwischenstation“ auf dem Versandweg benötigt und diesen für seine Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrages entlohnt. Von entsprechenden verlockenden Jobangeboten sollte Abstand genommen werden, da andernfalls strafbare Handlungen wie zum Beispiel der Verdacht der Geldwäsche im Raum stehen können.

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