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Neu-Ulm: Mehrere Straftaten nach Ladendiebstahl aufgedeckt

Am gestrigen Abend, 29.12.2021, stellte eine Mitarbeiterin eines Neu-Ulmer Baumarktes einen Ladendieb im Geschäft fest. Die Polizei wurde hinzugezogen. Am Ende fand sich der Mann in U-Haft wieder.
Dabei handelte es sich um einen 44-jährigen Mann, der durch die Zeugin dabei beobachtet werden konnte, wie er einen Schraubendreher im Wert von knapp 14 Euro der Auslage entnahm und in seine Hosentasche steckte. An der Kasse bezahlte er diesen Artikel nicht, weshalb er durch die Angestellte ins Büro gebeten wurde. Nachdem ihm der Tatvorwurf im Büro durch die Angestellte eröffnet worden war, versuchte er zu flüchten. Dies konnte die Angestellte jedoch verhindern.

Die hinzugerufenen Beamten der Polizeiinspektion Neu-Ulm fanden in der Folge den Schraubendreher in der Hose des Mannes. Weiter führte er unter anderem auch ein Taschenmesser bei sich. Während der Personalienaufnahme gab er zwar bereitwillig seine Identität an, konnte diese jedoch nicht mit einem Ausweisdokument nachweisen. Er erklärte hierzu, dass er seinen Ausweis in seinem Pkw liegengelassen hätte, welcher auf dem Parkplatz des Baumarktes geparkt war. Im betreffenden Pkw fanden die Beamten jedoch kein Ausweisdokument. Auch schienen die Angaben des Mannes fragwürdig.

Somit brachten die Beamten den mutmaßlichen Ladendieb zur zweifelsfreien Feststellung seiner Identität zur Dienststelle. Hier fanden die Beamten schnell heraus, dass der Ladendieb die Personalien seines Schwagers angegeben hatte, welcher auch Halter des Pkws war. Die Beamten kontaktierten den Schwager, der glaubhaft angab, dass er bereits nach seinem Pkw gesucht und unmittelbar vor der Kontaktaufnahme durch die Polizei vorgehabt hatte, Anzeige wegen Diebstahls zu erstatten. Offenbar hatte der 44-Jährige den Fahrzeugschlüssel unberechtigt an sich genommen und war damit zu dem Baumarkt gefahren. Dabei war er auch nicht im Besitz eines entsprechenden Führerscheines.

Gegen den vermeintlichen Dieb leiteten die Beamten damit neben einem Verfahren wegen des Verdachts des Ladendiebstahls auch ein Strafverfahren wegen des unbefugten Gebrauchs des Kraftfahrzeuges sowie wegen Falscher Verdächtigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Da er während des Diebstahls ein Taschenmesser mit sich führte, liegt der Verdacht eines Diebstahls mit Waffen vor, was eine Strafschärfung zur Konsequenz hätte. Weil der Beschuldigte sich überdies ohne festen Wohnsitz im Bundesgebiet aufhält, ordnete die Staatsanwaltschaft Memmingen die Vorführung vor der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Memmingen an. Das Gericht ordnete die Untersuchungshaft gegen den Mann an, der anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.

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