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Neues Adressbuch Ulm/Neu-Ulm: Widerspruch gegen Datenübermittlung möglich

Der Heise RegioConzept Verlag bringt eine neue Auflage des Adressbuches für Ulm und Neu-Ulm heraus und möchte dafür auf die Einwohnermeldedaten zurückgreifen.
Nach dem Bundesmeldegesetz hat jeder volljährige Einwohner das Recht, der Weitergabe seiner Daten (Vor- und Nachname, Doktorgrad und Anschrift) zu widersprechen. Wer mit der Weitergabe seiner Daten für das neue Adressbuch nicht einverstanden ist, kann seinen Widerspruch hierzu erklären. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerspruch ist schriftlich im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm (Petrusplatz 15) oder online auf der Seite onlineservice.neu-ulm.de unter dem Stichwort „Übermittlungssperre“ möglich. Die Datenübermittlung an den Adressbuchverlag wird Ende August erfolgen. Anträge sind rechtzeitig vorher zu stellen.

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