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Schulen im Landkreis Neu-Ulm: Ab Montag Distanzunterricht und Testpflicht

Durch aktives Testen ist es möglich, in dieser Pandemie Infektionsketten zu durchbrechen, den Anstieg an Infektionen einzudämmen und unser Arbeits- sowie schulischen Umfeld sicherer zu machen. Der Bayerische Ministerrat hat bei der letzten Kabinettssitzung daher beschlossen, dass nach den Osterferien, ab 12. April, unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder ein negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigenschnelltest vorlegen, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wurde. Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100) bzw. 24 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100) sein. Solche Tests können z. B. im Testzentrum Weißenhorn, bei Ärzten oder Apotheken durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Pro Woche finden zwei Testungen in den Schulen statt, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gegebenenfalls auch mehr.

Dank der tatkräftigen Unterstützung der Feuerwehren beim Verpacken sowie des THW, der Kommunen und weiteren Partnern bei der Auslieferung, konnten bereits rund 140.000 Selbsttests an die Schulen im Landkreis geliefert werden.

Durchführung der Tests
Die Selbsttests werden im Regelfall unmittelbar zu Beginn des entsprechenden Unterrichtstages in einem Fachraum   oder im Klassenzimmer durchgeführt. Die Lehrkräfte besprechen die Durchführung der Tests mit den Schülerinnen und Schülern und geben ihnen mündliche Anleitung. Die Testung führen die Schülerinnen und Schüler selbst durch.

Für den Test wird ein Teststäbchen ca. 2 cm tief in jedes Nasenloch eingeführt, an der Naseninnenseite hin- und herbewegt und dann in eine Testflüssigkeit getaucht. Nach ca. 15 bis 20 Minuten liegt ein Ergebnis vor. Im Landkreis Neu-Ulm wurden Roche Antigen Nasal-Tests für die Schülerinnen und Schüler ausgeliefert. Der Landkreis Neu-Ulm organisierte im Vorfeld eine Online-Schulung für die Lehrkräfte, damit diese die Schüler fachkundig anleiten können. Eltern und Schüler werden gebeten, sich deren Anwendung bereits zuhause unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7230/mehr-sicherheit-durch-selbsttests-an-bayerischen-schulen.html anzusehen.

Testkapazitäten auch am Sonntag
Für Schülerinnen und Schüler, die sich in einem Testzentrum, beim Arzt, oder in der Apotheke testen lassen möchten, hat der Landkreis mithilfe der niedergelassenen Ärzte und der Apotheken ein flächendeckendes Angebot geschaffen. Neben dem Testzentrum in Weißenhorn, das am kommenden Sonntag, 11. April 2021 von 14 bis 16 Uhr wieder Corona-Tests speziell für Schülerinnen und Schüler anbietet, haben auch einige Ärzte und Apotheken sonntags Testmöglichkeiten geschaffen. Eine Übersicht erhalten Sie unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/Corona-Testzentrum.html

Für die Testungen im Testzentrum Weißenhorn ist eine Anmeldung erforderlich. Sie erfolgt online über das Portal des Testzentrums unter https://portal.huber-health-care.com/signup

Umgang mit Testergebnissen
Ein positives Testergebnis soll der aufsichtführenden Lehrkraft bzw. der Schulleitung mitgeteilt werden. In jedem Fall kann der Schulbesuch zunächst nicht weiter fortgesetzt werden. Dem positiven Selbsttest muss ein PCR-Test im Testzentrum oder beim Arzt folgen. Ein erneuter Schulbesuch ist erst nach einem negativen PCR-Test möglich.

Aktuelle Situation im Landkreis Neu-Ulm: Distanzunterricht ab Montag, 12.04.2021

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut am Freitag, 09.04.2021 bei 100,5 Fällen pro 100.000 Einwohnern und damit über dem Inzidenz-Wert von 100 liegt, gilt ab Montag, 12.04.2021 bis einschließlich 18.04.2021, für den Landkreis Neu-Ulm Folgendes:

  • Es gilt grundsätzlich Distanzunterricht.
  • In den Abschlussklassen und der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe und der Jahrgangsstufe Q11 am Gymnasium sowie der 11. Jahrgangsstufe an der FOS wird Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht angeboten.
  • An diesem Unterricht in Präsenz dürfen in den betreffenden Jahrgangsstufen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die über einen höchstens 24 Stunden alten negativen PCR- oder POC- Antigentests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen entsprechenden Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
  • Auch das an den Schulen tätige Personal soll sich mindestens zweimal wöchentlich einem eigenverantwortlichen Selbsttest unterziehen.
  • Dies gilt auch bei Notbetreuung.

Die Regelungen gelten für die gesamte kommende Woche, auch wenn die 7-Tage-Inzidenz den Grenzwert von 100 Fällen je 100.000 Einwohner im Laufe der nächsten Woche wieder unterschreiten sollte. Damit soll den Einrichtungen eine bessere Planungssicherheit gegeben werden.

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