Wegen neuer Verordnung: Polizei löst Geburtstagsfeier auf
Am Samstagabend, 17.10.2020, konnte eine Gruppe junger Erwachsener an der Fuggerhalle in Weißenhorn festgestellt werden, welche einen Geburtstag feierten. Diese Feier musste beendet werden.
Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche am 17.10.2020 in Kraft trat, sind private Feiern bis höchstens 10 Personen oder maximal zwei Hausständen erlaubt, wenn die 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 liegt. Dies ist im Landkreis Neu-Ulm jetzt der Fall (wir berichteten). Die Feier wurde in dieser Form unterbunden, da sich mehr als 10 Personen zum Feiern getroffen hatten. Die Beteiligten werden nun zur Anzeige gebracht.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Polizei angehalten ist, in nächster Zeit verstärkt Kontrollen bezüglich der Einhaltung der aktuellen Vorschriften in Sachen Corona durchzuführen.