„Paysafe-Masche“ wieder aktuell – Polizei warnt vor bewährtem Trickbetrug
Betrüger melden sich immer wieder telefonisch bei Verbrauchermärkten, Ladengeschäften oder Tankstellen und verlangen unter einem Vorwand die Herausgabe von Guthabenkarten-Codes. Bei der Sonthofener Polizei kam nun ein neuer Fall zur Anzeige.
Wie gehen die Täter vor?
Die Täter rufen organisiert aus Callcentern – meist aus dem Ausland – an. Sie täuschen vor, ein Mitarbeiter eines Dienstleisters zu sein oder rufen unter der Nummer des Chefs der Geschäftes an, die sie vorher erlangt haben.
Unter der Legende, dass es ein technisches Problem gebe, beispielsweise sei ein Drucker defekt oder ein Guthabenkarten-Lesegerät müsse getauscht werden, oder dem Vorwand, die Guthabenkarten seien abgelaufen und müssen entwertet werden, verwickeln sie Angestellte rhetorisch gewandt in ein Gespräch und nutzen den Umstand aus, dass die Kassiererinnen und Kassier oft unter Zeitdruck stehen.
So verlangen sie zur Behebung der vorgetäuschten Probleme dann telefonisch die Übermittlung der Codes auf den Guthabenkarten. Einmal durchgegeben, sind die Codes in Sekundenschnelle eingelöst und die Guthabenkarten damit wertlos. Pro erfolgreichem Fall registrierte das Polizeipräsidium einen Schaden von meist etwa 500 bis 1.500 Euro.
Was ereignete sich aktuell?
Opfer des bewährten Tricks wurde am Freitag ein Ladengeschäft in Sonthofen. Eine Angestellte erhielt zunächst einen Anruf von einer Frau, die Servicearbeiten an den Terminals für Bezahlkarten (sog. Paysafe-Karten) ankündigte und hierfür ein Passwort vergab. Auf dem Display zeigte es der Angestellten die Nummer ihrer Chefin an, die die Betrüger mit einem Trick für den Anruf anzeigen ließen. Kurz darauf rief dann der angebliche Service-Mitarbeiter selbst an, nannte das Passwort und ließ sich mehrere Codes zum Freischalten der Bezahlkarten, die nach dem Prepaid-System funktionieren, durchgeben. Nachdem 11 Karten im Wert von 520 Euro freischalten wurden, kam es der Angestellten dann doch komisch vor
und sie beendete das Gespräch. Da die Zahlungen online abgewickelt werden, sind diese unumkehrbar und können im Nachhinein nicht mehr nachvollzogen werden.
Was empfiehlt die Polizei?
Die Polizei rät Betreiberinnen und Betreibern:
- Weisen Sie Ihr Personal auf die Betrugsmasche hin
- Schulen Sie das Personal im Umgang mit den Geräten
- Hinterlegen Sie eine Liste mit den Telefonnummern der Dienstleister/Anbieter für Rückrufe
- Erstatten Sie bei einem erfolgten Betrug Anzeige bei der Polizei
Die Polizei rät Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
- Seien Sie vorsichtig bei angeblichen Defekten von Geräten oder ungültigen Wertkarten
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
- Wird von Ihnen eine Übermittlung von Codes gefordert, legen Sie auf und wählen selbst die Nummer des Dienstleisters oder Anbieters. Dieser soll Ihnen die Richtigkeit des Anliegens bestätigen
- Haben Sie Codes übermittelt: Kontaktieren Sie unverzüglich den Dienstleister oder Anbieter zur Stornierung der übermittelten Codes