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Augsburg: Anklageerhebung gegen 20-Jährigen wegen versuchtem Totschlag

Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen einen 20-Jährigen zur Jugendkammer des Landgerichts Augsburg wegen versuchten Totschlags zum Nachteil von Polizeibeamten nach einem Ladendiebstahl und zahlreichen weiteren Straftaten.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 20-jährigen Augsburger Anklage zum Landgericht Augsburg -Jugendkammer- wegen versuchten Totschlags, versuchter schwerer Brandstiftung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Waffengesetz und weiteren Delikten erhoben.

Der Angeschuldigte ist dringend verdächtig, am 19.06.2020 in den frühen Abendstunden in einem Discounter am Königsplatz zunächst einen TetraPak Wein entwendet zu haben. Er soll ein Messer mitgeführt haben, um dies zur Verteidigung der Diebesbeute oder zur Vermeidung einer Festnahme einsetzen zu können. Als der Angeschuldigte von einem Security Mitarbeiter daraufhin ins Büro des Discounters gebracht worden war, soll er einen der zur Anzeigenaufnahme herbeigerufenen Polizisten mit dem Messer bedroht haben, woraufhin er alleine im Büro eingesperrt wurde.

In der Folge soll der Angeschuldigte Papier und weitere Gegenstände in dem Raum in Brand gesetzt haben. Als drei der mittlerweile am Ort des Geschehens eingetroffenen Polizeibeamten den Brand löschen und den Angeschuldigten festnehmen wollten, soll der Angeschuldigte aus dem Büro in den verrauchten Vorraum mit dem erhobenen Messer auf die Beamten zugegangen sein. Nach-dem Versuche den Angeschuldigten zu entwaffnen gescheitert waren und er sich unbeeindruckt weiter den Beamten genähert haben soll, wurde der Angriff durch Schusswaffengebrauch gestoppt. (wir berichteten)

Zudem werden dem Angeschuldigten 14 weitere Taten, die seit Mitte März 2020 begangen worden sein sollen, zur Last gelegt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Diebstahlstaten, Körperverletzungsdelikte, mehrfachen Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einen Verstoß gegen das Waffen-gesetz.

Der Beschuldigte, der durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch schwer verletzt und notoperiert wurde, befindet sich seit 21.06.2020 in dieser Sache in Untersuchungshaft.

Der gesetzliche Strafrahmen beträgt für Totschlag Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren.

Bei Taten, die im Versuchsstadium bleiben, kann das Gericht einen geminderten Strafrahmen von zwei Jahren bis zu elf Jahren drei Monaten zu Grunde legen. Da der Angeschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war, wäre im Falle einer Verurteilung weiterhin zu prüfen, ob statt der Rechtsfolgen des Strafgesetzbuches Ahndungen nach dem Jugendgerichts-gesetz auszusprechen wären.

Nach dem Jugendgerichtsgesetz wäre, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Verhängung einer Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich.

Über die Eröffnung des Verfahrens wurde noch nicht entschieden und daher auch noch keine Termine zur Hauptverhandlung bestimmt.

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